Während bei nahezu jeder anderen Versicherungsform eine Abwägung von deren Notwendigkeit erfolgen sollte, ist die Privathaftpflicht ein absolutes „Muss“. Beim Abschluss der Versicherung stellt sich kaum die Frage nach dem „ob“, sondern höchstens die Frage nach dem „wo“. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§823 BGB).
Nach geltendem Recht wird die Haftung mit dem kompletten Vermögen übernommen, und so kann es durchaus passieren, dass man durch eine einzige Ungeschicklichkeit seine kompletten Finanzen ruiniert. Dennoch hat jeder dritte deutsche Haushalt keine private Haftpflichtversicherung.
Weiterlesen →