Seit Mitte 2024 – verbindlich ab dem 1. Januar 2025 – gelten bei vielen deutschen Kfz-Versicherern neue Allgemeine Kraftfahrtbedingungen (AKB) für die Nutzung von Fahrzeugen auf Rennstrecken. Diese Änderungen betreffen insbesondere den Unterschied zwischen der klassischen Kfz-Haftpflichtversicherung und einer speziellen Motorsporthaftpflichtversicherung nach § 5d Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).
- Was hat sich geändert?
Bisher galt: Rennstreckenfahrten und motorsportähnliche Veranstaltungen waren in der Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig von Art und Anlass.
Neu ist:
- Ausschluss nur bei separater Motorsporthaftpflicht
Die Teilnahme ist nur dann nicht über die reguläre Haftpflicht gedeckt, wenn für die konkrete Veranstaltung bereits eine Motorsporthaftpflichtversicherung besteht. - Fehlt eine solche Zusatzversicherung, greift die normale Haftpflicht auch bei Trackdays oder Fahrsicherheitstrainings – selbst wenn sie objektiv als motorsportähnlich einzustufen sind.
- Kasko bleibt größtenteils außen vor
Während sich bei der Haftpflichtversicherung einiges gelockert hat, bleibt die Kaskoversicherung (Teil- und Vollkasko) bei Rennstreckennutzung meist ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.
Das bedeutet:
- Haftpflicht greift ggf. – Kasko fast nie.
- Selbstverschuldete Unfälle auf abgesperrten Strecken sind in der Regel nicht versichert.
- Gerichte bestätigen diesen Ausschluss (z. B. OLG Saarbrücken, Februar 2025, Az. 5 U 119/23).
- Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie gelegentlich oder regelmäßig auf Rennstrecken unterwegs sind – ob bei Trackdays, Fahrsicherheitstrainings oder gar Rennen – prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz.
Empfehlenswert sind:
- Motorsporthaftpflichtversicherung – schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf der Strecke.
- Rennkaskoversicherung – deckt hohe Reparaturkosten bei Unfällen während Rennen oder Trainings.
Für meine Kunden habe ich eine Kooperation mit einem Anbieter,
der genau diesen Versicherungsschutz als Sonderkonzept anbietet.
Bei Bedarf sprechen Sie mich gerne an.
Ihr
Wolfgang Ruch
