Es gibt verschiedene Arten von Versicherungsvermittler. (Hinweis: rechtlich unterschieden) Ich bin der festen persönlichen Auffassung, dass man seine finanziellen Angelegenheiten ausschließlich in die Hände eines Versicherungsmaklers legen sollten. Denn dieser ist ausschließlich dem Kunden verpflichtet und nicht der Versicherungsgesellschaft, so der BGH in seiner Grundsatzentscheidung 1985 (BGH – Sachwalterurteil).
Folgendes praktische Erlebnis hatte ich kürzlich:
Eine Kundin ist durch verschiedene persönliche Schicksale etwas arg in den Dispo geraten und wäre aus diesem aus eigener Kraft nicht mehr rausgekommen. Nachdem sie mich um Hilfe gefragt hat, haben wir alle anderen Guthabenkonten auf den Prüfstand gestellt und kleine Bausparverträge für die Vermögenswirksamen Leistungen aufgelöst und damit den Dispo ausgeglichen. Leider reichte der Betrag nicht aus, so dass wir zusätzlich an ihre Altersversorgung gehen mussten und aus der Fondspolice (ein steuerfreier Altvertrag von vor 2005) einen zusätzlichen Betrag von einmalig 3.000,- Euro entnehmen mussten.
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