Schon im Jahr 2016 habe ich einen Blogbeitrag zum Thema „Der Arbeitgeber bietet mir eine BAV an – was soll ich tun?“ geschrieben, da viele Kunden mit Angeboten der Arbeitgeber zur BAV auf mich zukamen.
Seit 2019 muss der Arbeitgeber für alle neu vereinbarten Betrieblichen Altersvorsorgen, die der Mitarbeiter durch Gehaltsumwandlung vereinbart, einen Zuschuss von mind. 15% dazugeben.
Diese Regelung gilt jetzt ab dem 1.1.2022 auch für alle alten Vereinbarungen der Betrieblichen Altersvorsorge. So müssen alle Gehaltsumwandlungen zum 1.1.2022 angepasst werden, da der Arbeitgeber an diesem Termin 15% zur Betrieblichen Altersvorsorge dazugeben muss.
Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten, bestehende Vereinbarungen zur Betrieblichen Altersvorsorge (Gehaltsumwandlung) anzupassen:
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