10. Januar 2025
von Wolfgang Ruch
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Wie jedes Jahr, ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Informationen dazu hier) und auch die Beiträge in der GKV.
Der Gesetzgeber hat den Basisbeitrag auf 14,6% festgeschrieben und jede Krankenversicherung muss dann je nach Finanzsituation der KV einen individuellen zusätzlichen Beitragssatz festlegen. Die Krankenkasse muss die Versicherten bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 beträgt 2,5%
Hier eine kleine Auswahl an Gesellschaften:
KKH 3,78%
mkk – meine Krankenkasse (früher BKK VBU) 3,3%
Barmer 3,29%
Siemens BKK 2,9%
DAK 2,8%
BKK MH Plus 2,56%
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