Ich bin seit inzwischen über 30 Jahre als Vermittler in der Branche für meine Kunden tätig. Eigentlich überrascht mich nicht mehr viel. Die VHV hat es jetzt aber doch geschafft.
Angefangen hat alles mit einer kleinen Anfrage, wann in der Wohngebäudeversicherung das Objekt als unbewohnt gilt, da ich in den Versicherungsbedingungen dazu nichts finden konnte.
Keine Antwort oder eine nervige Kommunikation spornt mich eher an…
Makler: VHV würde bei langer Reise Gebäudeversicherung kündigen
Ein Makler will für einen Kunden der VHV prüfen, wie lange dessen Haus wegen einer Weltreise unbewohnt bleiben darf, ohne den Gebäudeversicherungsschutz zu riskieren. Und erlebt eine böse Überraschung. Andere Versicherer sind da kundenfreundlicher.
Versicherungs- und Finanzmakler Wolfgang Ruch, Inhaber der Ruch Finanzberatung GmbH in Borgsdorf bei Berlin, wollte nur prüfen, was man bei einer Wohngebäudeversicherung beachten muss, wenn ein Kunde im Sommer 2026 für ein Jahr auf Weltreise geht, und fragte im März 2025 beim Versicherer nach. Eigentlich rechnete er nicht mit Problemen, da das Haus bei der VHV im Tarif „Exklusiv mit Best-Leistungs-Garantie“ versichert ist und in den AVB nichts stand, was den Schutz des Hauses gefährden könnte, wenn es länger unbewohnt ist. Zudem ist geplant, dass während der Reise mehrfach wöchentlich jemand im Haus sein und nach dem Rechten sehen wird.
Die VHV antwortet ihm jedoch trotz mehrfacher Nachfragen gar nicht und reagiert stattdessen mit der Ankündigung einer fristgemäßen Kündigung innerhalb von 14 Tagen zum 31. Dezember 2025. „Wir bedauern, Ihnen keine Alternative anbieten zu können“, heißt es kurz und bündig in einem Brief vom VHV-Kundenservice, der der Redaktion vorliegt. Dabei ist das Haus seit neun Jahren schadenfrei versichert. Der Makler kündigt daraufhin im Namen des Kunden selber form- und fristgerecht, um keine Probleme bei der Suche nach einem anderen Versicherer zu bekommen.
Preisaufschlag erst ab 30 Tagen Abwesenheit, dann plötzlich bei maximal 120 Tagen
Der Makler hakt im Interesse anderer Kunden weiter nach und bekommt nun eine überraschende Antwort: Die VHV geht davon aus, dass bei einer Abwesenheit von mehr als 30 Tagen ein Wohngebäude als unbewohnt gilt – mit Verweis auf die üblichen 30 Urlaubstage eines Angestellten. „Eine längere Abwesenheit stellt somit eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar und ist unverzüglich anzuzeigen“, so der VHV-Vertragsservice. In solchen Fällen entfalle danach unter anderem der Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden.Die Antwort weicht dermaßen von den Gepflogenheiten des Marktes ab, dass der Makler weiter bohrt. Plötzlich heißt es von der VHV, dass der Versicherungsschutz für maximal 120 Tage aufrechterhalten werden könne. Danach müsste der Baustein Leitungswasser ausgeschlossen oder gegen Mehrbeitrag das Haus als Ferienhaus versichert werden. „Als nicht unbewohnt gilt das Haus, wenn eine berechtigte erwachsene Person dort dauerhaft wohnt und Sie in der Zeit Ihrer Abwesenheit vertritt“, erklärt der VHV-Vertragsservice lange nach der Kündigung. Auf den Hinweis des Maklers, was die Best-Leistungs-Garantie dann überhaupt wert sei, reagiert der Versicherer gar nicht. Auch den Verweis des Maklers auf den Wohngebäudetarif der Ergo Versicherung (KT2023WG), der klar regelt, dass ein Gebäude dort erst nach zwölf Monaten als unbewohnt gilt, lässt die VHV unbeantwortet. Ruch hält die Kommunikation für ein „komplettes Desaster“.
Unbefriedigende Antworten des Versicherers
Die VHV äußert sich zur Kritik am Kundenservice und dessen schwammigen Auskünften ebenfalls nur schwammig. Keine einzige Frage von FONDS professionell ONLINE wird konkret beantwortet, weder was die AVB zum Thema sagen noch ob es alternativ dazu Geschäftsanweisungen gibt. Man versuche immer „passende Lösungen für einen veränderten Versicherungsschutz zu finden, wenn eine längere Abwesenheit geplant wird“, so eine Sprecherin. Angeblich habe „der Kunde die genaue Dauer seiner geplanten Abwesenheit nicht von Beginn an mitgeteilt“, so die Sprecherin. Der Redaktion liegt dagegen der E-Mail-Verkehr vor, wonach der Makler bereits am 19. März 2025 – also 15 Monate vor Reisebeginn – eine einjährige Abwesenheit im Sommer nächsten Jahres ankündigte und deswegen ja überhaupt erst nachgefragt hatte.Andere Anbieter reagieren zum Glück besser. Nach Ruchs Recherche bieten mehrere Wohngebäudeversicherer Schutz bis zu einem Jahr, wenn das Haus vorübergehend unbewohnt ist. Daran muss sich eigentlich auch die VHV messen lassen, denn die gewährte Best-Leistungs-Garantie bedeutet, dass die VHV im Schadenfall nicht nur die Leistungen erbringt, die im Vertrag vereinbart sind, sondern „die besten Leistungen aus allen Wohngebäudeversicherungen am deutschen Markt im Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden“, heißt es in einer Produktübersicht (externer Link). Vielleicht hätte der Kunde also vorher gar nicht fragen sollen, denn im Schadenfall müsste die VHV eigentlich zahlen. (dpo)
Wichtig für Sie: Wenn sich bei Ihnen etwas ändert oder Besonderheiten anstehen und wenn es nur eine längere Weltreise ist, bitte immer Info an mich, damit wir den Versicherungsschutz entsprechend prüfen können.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch
