In den letzten Wochen habe ich mich intensiver mit einem Thema beschäftigt, das auf Reisen oft völlig unterschätzt wird: Moped- und Rollerfahren im Ausland. Konkret ging es dabei um Länder wie Thailand, Vietnam, die Philippinen und Indonesien – also klassische Reiseziele, in denen Roller allgegenwärtig sind und scheinbar ganz selbstverständlich genutzt werden.
Wie viele andere bin auch ich zunächst von einer Annahme ausgegangen, die auf den ersten Blick logisch klingt:
Wer in Deutschland einen Pkw-Führerschein besitzt, darf hierzulande schließlich auch ein Moped bis 50 ccm fahren. Warum sollte das im Ausland anders sein?
Genau an diesem Punkt liegt jedoch der entscheidende Irrtum.
Denn was in Deutschland erlaubt ist, gilt im Ausland eben nicht automatisch. In den meisten dieser Länder ist für jedes motorisierte Zweirad – unabhängig von Hubraum oder Geschwindigkeit – eine ausdrückliche Motorradfahrerlaubnis erforderlich. Der deutsche Pkw-Führerschein reicht dort nicht aus. Auch nicht für kleine Roller. Auch nicht für kurze Strecken. Und auch nicht dann, wenn der Fahrzeugverleiher ohne Zögern den Schlüssel über den Tresen reicht.
Wer unter diesen Umständen trotzdem fährt, tut dies ohne gültige Fahrerlaubnis. Und das ist keine Lappalie. Es handelt sich rechtlich nicht um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach dem jeweiligen Landesrecht.
Das allein ist schon problematisch genug – wirklich teuer wird es jedoch im Zusammenhang mit Versicherungen.
Verursachen Sie mit einem gemieteten Roller einen Unfall, während Sie keine passende Fahrerlaubnis besitzen, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung leistungsfrei sein oder Regress fordern. Sachschäden, Personenschäden oder Schmerzensgeldansprüche können dann schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.
Noch gravierender – und vielen Reisenden nicht bewusst – ist die Auswirkung auf die Auslandsreise-Krankenversicherung. Hier herrscht oft die Vorstellung, dass zumindest die eigene medizinische Versorgung abgesichert sei, selbst wenn es verkehrsrechtlich Probleme gibt. Diese Annahme ist leider falsch.
In den Versicherungsbedingungen aller Auslandsreise-Krankenversicherungen ist klar geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit vorsätzlich begangenen Straftaten steht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde. Entscheidend ist die Handlung davor – also das bewusste Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
Das bedeutet ganz konkret:
Selbst wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, selbst wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Fehler gemacht hat, selbst wenn Sie vorsichtig gefahren sind – die Krankenversicherung kann die Leistung verweigern. Krankenhausaufenthalt, Operationen, Medikamente oder ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland müssen dann im schlimmsten Fall vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden.
Mein Fazit fällt daher sehr klar aus:
Das Rollerfahren im Ausland wirkt unkompliziert, ist rechtlich aber deutlich komplexer, als viele denken. Ein deutscher Pkw-Führerschein bietet hier keine Sicherheit. Wer ohne passende Fahrerlaubnis unterwegs ist, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den vollständigen Verlust seines Versicherungsschutzes – mit potenziell existenziellen Folgen.
Oder anders gesagt:
Was im Urlaub nach Freiheit aussieht, kann im Ernstfall sehr schnell zur teuersten Entscheidung der gesamten Reise werden.
Wer in der glücklichen Lage ist, einen Motorradführerschein zu besitzen, sollte unbedingt einen Internationalen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Denn in vielen Ländern gilt der Führerschein nur in Verbindung mit einem Internationalen Führerschein.
Bei Fragen gerne anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch
