Genau hier liegt aber das Problem, welches sich erst im Versicherungsschaden zeigt. In Kürze werden in den Zeitschriften und Fernsehspots wieder die verschiedenen tollen Kfz Versicherungen angepriesen und aufgefordert die Gesellschaft zu wechseln. Denn zum 30.11. endet die Kündigungsfrist für Kfz Versicherungen. Ein Wahnsinn, der sich jährlich wiederholt.
Dazu folgender grundsätzlicher Gedanken:
Der Beitrag ist das Ergebnis meines Versicherungsumfanges. Ist der Beitrag gering, könnten da auch einige Bestandteile des Versicherungsschutzes fehlen, den ein teureres Angebot enthalten hat.
Daher stelle ich im Kundengespräch folgende Fragen zur Überprüfung des Versicherungsschutzes:
a) Wie alt ist das Auto? Brauche ich Teilkasko oder Vollkasko?
b) Ist es sinnvoll, den Beitrag durch eine Selbstbeteiligung zu reduzieren?
c) Wer darf das Fahrzeug alles fahren?
Soweit kommen viele Kunden auch alleine auf eine Lösung. Und jetzt fängt meine Arbeit als Versicherungsmakler erst an!
Die Kfz-Haftpflicht alleine betrachtet ist relativ einfach. Wer nur dieses Risiko ohne Teilkasko / Vollkasko versichern möchte, kann in den verschiedenen Internetvergleichsportalen einfach den billigsten Anbieter wählen. Man erhält selber keine Leistungen aus dem Vertrag (es wird ja der Gegner für mein Verschulden entschädigt) und der Inhalt der Haftpflicht ist durch das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz geregelt.
Spannender wird es aber bei dem Versicherungsschutz zur Teil- oder Vollkasko. Hier gibt es keinen gesetzlichen Rahmen und es gibt die Vertragsfreiheit. Es ist grundsätzlich nur das versichert, was in den Versicherungsbedingungen (das sind die 50 Seiten Kleingedrucktes, die kein Kunde liest) geregelt ist.
Hier unterscheiden sich die Tarife erheblich und das macht auch den größten Beitragsunterschied zwischen den verschiedenen Gesellschaften aus. Natürlich gibt es grundsätzlich teurere und günstigere Gesellschaften, dies macht jedoch weniger am Beitrag aus, als verschiedene Bausteine in der Teil- oder Vollkasko:
Grundsätzlich:
Die Teilkasko erstattet dem Versicherungsnehmer die Kosten für den Diebstahl des Fahrzeuges oder eines Einbruchs, den Glasschaden oder den Brand am Auto und der Zusammenstoß mit Tieren.
Die Vollkasko enthält sämtliche Bestandteile der Teilkasko und zusätzlich den Schaden am Fahrzeug, wenn ich selber schuldhaft den Wagen beschädige oder wenn dies Unbekannte machen.
Verstehen von Versicherungsbedingungen:
Grobe Fahrlässigkeit: ein Kunde kann sein Fahrzeug fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich in einen Unfall verwickeln. Fahrlässigkeit ist kein Problem, bei Vorsatz zahlt kein Versicherer der Welt und bei grober Fahrlässigkeit unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen! Sie telefonieren mit dem Handy (verbotener weise) oder fahren schneller als erlaubt und bauen eine Unfall, dann ist das grob fahrlässig und der Versicherer kann den Erstattungsanspruch um locker 50% kürzen. Haben Sie grobe Fahrlässigkeit mitversichert, erhalten Sie den vollen Erstattungsbetrag!
Werkstattbindung: Sie dürfen nur ganz bestimmte Werkstätten aufsuchen, wenn der Versicherer die Kosten übernehmen soll. Damit soll verhindert werden, dass mehr auf der Rechnung steht, als bei dem Unfall wirklich passiert ist und gleich noch mitgemacht werden soll.
Zusammenstoß mit Tieren: Ist in der Teilkasko versichert, denkt man. Leider haben viele Gesellschaften nur die Tiere nach dem Bundesjagdgesetz versichert. Das sind Rehe, Wildschweine etc. Sogar der Zusammenstoß mit einem Seehund wäre versichert, dafür aber nicht der Zusammenstoß mit einer Kuh, einem Pferd und anderen Tieren. Daraus können sich viele Probleme ergeben. Ich empfehle daher immer, einen Versicherer zu wählen, der „Tiere aller Art“ versichert hat. Dann gibt es auch keine Streitereien mehr, welches Tier es war. Der Unterschied kann den Wert des Autos im Schadensfall ausmachen! Was ist Ihr Auto aktuell wert?
Neuwertentschädigung: Sie fahren den Neuwagen nach Hause und schon ist er mehrere Tausend Euro weniger Wert. Wenn einige Monate später ein Schaden entsteht, welchen Wert erhalten Sie erstattet? Immer den Zeitwert des Kfz und das ist der eines Gebrauchtwagens, was er zu diesem Zeitpunkt ja auch ist. Besser wäre es doch, der Versicherer würde einige Zeit nach der Erstzulassung noch den Neuwert entschädigen. Das sind je nach Versicherer zwischen 0 Monate bis 24 Monate. Das kann im Schadensfall ein recht großer Geldbetrag sein. Zugegeben, das braucht man nur, wenn man einen Neuwagen oder sehr neuen Wagen fährt.
Und natürlich gibt es noch eine weitere Fülle von Vertragsbestandteilen, auf die ich in meiner Beratung Rücksicht nehme, die man leider auf den ersten Blick nicht erkennt.
Daher beim nächsten Stammtisch genüsslich lächeln, wenn wieder jemand mit seiner günstige Kfz Versicherung prahlt, und ihn fragen, wie der z.B. die oben genannten Punkte in den Versicherungsbedingungen geregelt hat.
Übrigens: zu sagen, ich habe mein Auto bei der xy Gesellschaft versichert hilft gar nichts. Fast alle Gesellschaften haben Basistarife, Standardtarife und Komforttarife mit eben dem entsprechenden Unterschied.
Wissen Sie, welchen Versicherungsumfang Ihre Kfz Versicherung hat?
Was viele übrigens völlig unberücksichtigt lassen ist die Bonität der Versicherung. So ist im Herbst 2010 die Ineas Versicherung pleite gegangen und hat Insolvenz angemeldet. Noch nicht abgerechnete Teil- und Vollkaskoschäden wurden dann nicht mehr abgerechnet. Auch das ist ein Punkt, der von mir als Makler in meinen Vergleichen berücksichtigt wird.