Der offene Immobilienfonds AXA Immoselect war über viele Jahre ein beliebtes Anlageprodukt für Privatanleger. Doch die Finanzkrise 2008 und strukturelle Schwächen des damaligen Fondssystems führten zu einer folgenschweren Kettenreaktion. Der Fonds investierte langfristig in Immobilien, ermöglichte jedoch die tägliche Rückgabe von Anteilen – ein System, das in der Krise nicht tragfähig war.
Als vor allem institutionelle Anleger im Zuge der Finanzkrise ihre Anteile massenhaft zurückgaben, reichte die Liquidität nicht aus. Der Fonds musste eingefroren und letztlich geschlossen werden. So wie dem AXA Immoselect erging es insgesamt 17 offenen Immobilienfonds mit einem verwalteten Vermögen von über 8 Milliarden Euro.
Um solche Probleme zukünftig zu vermeiden, hat der Gesetzgeber das Modell reformiert: Seitdem gelten eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren und eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten bei Anlagen in offenen Immobilienfonds.
Weiterlesen →





Über viele Jahre hinweg mussten Banken für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Zinsen zahlen – sogenannte Negativzinsen. Um diese Kosten weiterzugeben, haben zahlreiche Kreditinstitute „Verwahrentgelte“ von ihren Kundinnen und Kunden eingefordert. Im Februar 2025 hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass entsprechende Klauseln in den meisten Fällen unwirksam sind. Für Bankkunden stellt sich damit die Frage, ob sie Negativzinsen zurückfordern können und welche Schritte erforderlich sind.
