24. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Rechtsschutz – Der getrübte Ausblick in den Garten

Die Auxilia Versicherung, ein reiner Rechtsschutzversicherer, informiert regelmäßig über verschiedene Rechtsschutzfälle aus der Praxis. Kürzlich erhielt ich folgendes Beispiel:

Mathias und Katrin H. wohnen und leben sehr idyllisch an einem Hang mit einem tollen Ausblick. Alles wäre sehr schön, wenn nicht in letzter Zeit Probleme mit der Nachbarin Gabriele B. aufgetreten wären. Gabriele B. besitzt unterhalb des Ehepaars H. ihr Grundstück und dieses ist über einen nur 1m breiten Fußweg zugänglich. Dieser Fußweg verläuft über das Grundstück des Ehepaars H. Hierzu ist auch schon lange ein Wegerecht auf dem Grundstück der H.s eingeräumt. Wenn Gabriele B. ab und an sperrige Gegenstände zu ihrem Haus transportieren muss, haben ihr das Ehepaar H. immer erlaubt, über den Weg und die angrenzende Gartenwiese mit dem Auto zu fahren.
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21. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Börsenweisheiten auf dem Prüfstand

178-geldhaufen„Sell in May and go away, don’t come back until St. Legers´s Day”. So lautet eine der beliebtesten Börsenweisheiten britischer Börsianer. Sie bedeutet, dass Anleger ihre Aktienbestände im Mai verkaufen und dann erst im September an den Märkten zurückkehrten sollten. Der ursprüngliche Gedanke dahinter war, dass auf Grund der vielen Sportveranstaltungen im englischen Sommer – dazu gehören zum Beispiel Pferderennen am Royal Ascot, Tennis in Wimbledon oder die Segelregatta Cowes Week – die Börsianer einfach keine Zeit zum Investieren hätten. Das letzte Pferderennen der Saison, „St. Leger Stakes“ ist somit ein wichtiges Ereignis für die Börse, denn ab diesem Tag würde wieder vermehrt Aktien gekauft.
Im Zusammenhang mit der Herkunft des Spruches ergeben sich zwei Fragen: Erstens, wer traut sich überhaupt heutzutage noch, drei Monate lang der Börse den Rücken zuzukehren? Zweitens – es ist jetzt September – wo ergeben sich aktuell die besten Einstiegschancen?

Gerne bin ich Ihnen bei Ihrer Anlageplanung behilflich.
Rufen Sie an, oder schreiben Sie eine e-mail, wenn Sie Fragen zu Ihrem Depot haben.

Ihr
Wolfgang Ruch

(entnommen aus dem Text: Eine britische Börsenweisheit, die langsam veraltet – aus Citywire Sept 2014)

17. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Haftung als ehrenamtlicher Vereinsvorstand

4294-mischlingshund-chilltSoziales Engagement ist etwas Tolles. Nur leider werden dabei meist die haftungsrechtlichen Gesichtspunkte völlig außer acht gelassen. Häufig bekomme ich als Antwort, dass hier ja nichts passieren kann, man sei doch nur ein kleiner Verein, der nur ein bestimmtes kleines Projekt durchführt…

Leider ein großer Trugschluss und schnell kann aus einem kleinen ehrenamtlichen Engagement ein großes privates finanzielles Problem werden.

Vereinsvorstände werden haftungsrechtlich wie Vorstände von Aktiengesellschaften behandelt – selbst wenn sie nur ehrenamtlich tätig sind! Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer D&O Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) absichern und muss dadurch den finanziellen Schaden nicht selber tragen. Aus meiner Sicht ein Muss für jeden Vereinsvorstand, egal ob er einem großen oder kleinen Verein vorsteht.
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7. Juni 2024
von Wolfgang Ruch
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Alkoholkonsum kann Versicherungsschutz kosten!

Buch-Cover-Richtiges-Verhalten-im-Schadensfall-2-2011-212x300Ein Kfz-Versicherer darf seine Vollkaskoleistungen bereits dann um die Hälfte kürzen, wenn nach dem Genuss auch nur geringer Alkoholmengen ein Unfall verursacht wurde. In einem konkreten Fall war der Fahrzeugführer in einer Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen und prallte gegen eine Laterne. Der Schaden belief sich auf ca. 22.000 Euro. Aufgrund der Blutprobe wurde für den Unfall-Zeitpunkt eine Blutalkohol-Konzentration von 0,4 Promille ermittelt. Dies reichte dem Versicherer aus, um den Fahrzeugführer ein grob fahrlässiges Verhalten zu unterstellen und nur 50% des Fahrzeugschadens zu bezahlen.

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30. Mai 2024
von Wolfgang Ruch
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Absicherung von Bankschließfächern in der Hausratversicherung

TresorWer wertvolle Sammlerstücke, Gold, Schmuck, wichtige Papiere oder große Mengen an Bargeld in seinem Besitz hat, dem stellt sich nicht selten die Frage nach einer sicheren Verwahrungsmöglichkeit. Ein Bankschließfach scheint die unkomplizierteste Lösung zu sein.
Im Falle einer Überschwemmung, eines Brandes oder eines Bankraubs ist jedoch der Inhalt von Schließfächern nicht automatisch versichert.

Wenn es um den Versicherungsschutz für ein Bankschließfach geht, so unterscheiden sich die einzelnen Kreditinstitute sehr stark voneinander. Manche vermieten die Schließfächer inklusive Versicherung, bei anderen wiederum können Kunden den Schutz extra hinzubuchen oder einen Grundschutz gegen Aufpreis aufstocken.
Abhilfe kann eine gute Hausratversicherung schaffen, denn in vielen leistungsstarken Hausrat-Tarifen ist ein Schließfach bei einer Bank mitversichert.

Wer lieber einen Tresor für sich zu Hause kaufen möchte, findet verschiedene Tipps und Hinweise in diesem Blogbeitrag: Was beim Kauf eines Tresors zu beachten ist.

Sie haben Fragen zur Absicherung Ihres Bankschließfachs in Ihrer Hausratversicherung? Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

28. Mai 2024
von Wolfgang Ruch
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Kfz Versicherung – Jahresmeldung km-Stand

3428-rushhourEigentlich interessieren sich die meisten Kunden nur im Oktober / November eines Jahres für ihre Kfz Versicherung. Für die Wechselaktion muss bis zum 30.11. der Altvertrag gekündigt sein, um zum 1.1. bei einem neuen Versicherer eine möglicherweise günstigere Kfz Versicherung zu haben.
Häufig lohnt sich ein Wechsel der Gesellschaft nicht, da der aktuelle Tarif der passende ist. Trotzdem sollte man seinen eigenen Kfz Tarif einmal überprüfen, ob er noch die passenden weichen Merkmale hat.
Nicht, dass es im Schadensfall zu Problemen kommt, da man sich gar nicht mehr erinnert, dass das Auto ja Nachts immer in der Garage stehen muss oder nur vom VN und seinem Partner gefahren werden darf.

Ein weiteres wichtiges Beitragsmerkmal ist die jährliche Fahrleistung.
Hier empfehle ich, einmal jährlich dem Versicherer den aktuellen km Stand zu melden und damit die jährliche Fahrleistung zu überprüfen.
Daher: Senden Sie mir bitte per e-mail folgende Angaben zur Jahresfahrleistung:
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21. Mai 2024
von Wolfgang Ruch
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Augen auf beim Immobilienkauf

3705-wendenschloss-berlin-koepenickDie Zinsen sind (langfristig betrachtet) immernoch attraktiv und die Inflation ist hoch. Der Euro ist unsicher und neben Gold sind Immobilien eine sichere und gute Geldanlage.

Prinzipiell kann ich der Investition in Sachwerte (Immobilien) nur zustimmen. Jedenfalls müssen einige Punkte beim Kauf beachtet werden.

Die Senatverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat vo einigen Jahren zu diesem Thema einen Leitfaden herausgebracht, der bei jeder Immobilieninvestition als erster Kurz-Check herangezogen werden sollte und noch immer ganz aktuell ist.

Es geht dabei um folgende Themen: Weiterlesen →

19. Mai 2024
von Wolfgang Ruch
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Auslandsreise KV – Abgesichert im Ausland?

(c) ADAC

Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen ab Januar 2013 keinen kostenlosen privaten Auslandskrankenschutz mehr anbieten. Eigene Versicherungspolicen privater Anbieter schließen diese Lücke.

Reisende, die bislang im Ausland über eine kostenlose, weltweit gültige private Zusatzversicherung ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, müssen zum 1.1.2013 umplanen: Die Aufsichtsbehörde der Gesetzlichen Krankenkassen hat es untersagt, den Versicherten eine kostenlose Auslandsreisekrankenversicherung eines privaten Anbieters zu gewähren.
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15. Mai 2024
von Wolfgang Ruch
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Wann ein Pedelec ein Fahrrad ist

3850-fahrrad-am-holzstapelLange herrschte Unklarheit, wie Elektrofahrräder rechtlich einzustufen sind. Die Folge: Die Verwirrung darüber, wo man mit den verschiedenen elektrisch unterstützen Rädern fahren darf, ob ein Helm zu tragen ist, welche Versicherung greift oder ob man gar einen Führerschein benötigt, war groß.
Nach Angaben des ADAC hat der Gesetzgeber nun endlich Klarheit geschaffen: Alle Elektrofahrräder, die das Treten des Fahrers bis zum Erreichen von 25 km/h mit bis zu 250 Watt unterstützen, gelten als Fahrräder. Dabei kann  das Pedelec auch über eine Anfahrhilfe verfügen. Obwohl sich das Fahrzeug dann bis 6 km/h rein maschinell fortbewegt, bleibt es ein führerscheinfreies Fahrrad. Alle Pedelecs bis 25 km/h dürfen deshalb auf Radwegen fahren und sind meistens von einer privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Auch ohne Helmpflicht rät der ADAC dringend zur Verwendung eines Fahrradhelms.
Anders sieht es bei den sogenannten Speed-Pedelecs aus. Diese schnelleren Elektrofahrräder, die ohne Tretkraft 20 km/h fahren und bis zu 45 km/h das Treten unterstützen, werden als Kleinkrafträder eingestuft. Der Fahrer braucht eine Fahrerlaubnis der Klasse M, die auch jeder Autofahrer automatisch hat. Außerdem gelten – wie bei allen Kleinkrafträdern – eine Versicherungs- und Schutzhelmpflicht. Radwege dürfen mit diesen Pedelecs nicht benutzt werden.
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13. Mai 2024
von Wolfgang Ruch
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Welcher Kredit passt zu mir?

Das allgemein niedrige Zinsniveau macht es im Moment besonders attraktiv, sich für eine größere Anschaffung, die man mit seinem Eigenkapital nicht decken kann, Geld zu leihen. Das kann man entweder bei der Bank seines Vertrauens tun, aber mittlerweile gibt es auch im Internet viele Möglichkeiten, an günstige Kredite zu gelangen. Was man auf jeden Fall tun sollte: Auf einem der zahlreichen Vergleichsportale wie smava.de den individuell günstigsten Kredit ermitteln. Denn selbstverständlich gibt es unzählige verschiedene Kreditformen von ebenso vielen Anbietern, und wer sich im Vorfeld ausreichend informiert, kann unter Umständen sehr viel Geld sparen.

Wichtige Vorüberlegungen
Bevor man sich genauer informiert und anfängt, verschiedene Kredite miteinander zu vergleichen, sind zunächst einige Überlegungen anzustellen, um die gewünschten Rahmenbedingungen abzustecken. Die Frage nach dem Verwendungszweck stellt sich dabei meist nicht, schließlich entsteht der Wunsch nach einer bestimmten Anschaffung meist vor der Idee, einen Kredit aufzunehmen. Da Darlehen und andere Formen des Kredits sehr oft zweckgebunden sind, ist ein großer Teil der Vorüberlegungen also schon abgeschlossen. Allerdings kann es immer noch gewaltige Unterschiede in der Höhe, der Laufzeit oder der monatlichen Rückzahlung geben. Man sollte sich deswegen auch folgende Fragen stellen:
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