10. Februar 2016
von Wolfgang Ruch
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Sturmschäden gehören neben Leitungswasserschäden zu den häufigsten Schadenursachen in Deutschland. Alleine der Sturm „Niklas“ hat Ende März diesen Jahres Schäden in Höhe von 750 Millionen € verursacht.
Doch nicht jede wetterbedingte Luftbewegung wird versicherungstechnisch als Sturm definiert. Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird, wie allgemein bekannt, bei einem Sturm mindestens die Windstärke 8 (= Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde) vorausgesetzt. Umgehen kann man dies mit sog. “All-Risk-Tarifen“ (Allgefahrendeckungen) bzw. über den Baustein „unbenannte Gefahren“.
Was ist jedoch, wenn mein Hausrat, welcher sich außerhalb des Gebäudes befindet, durch den Sturm zerstört oder beschädigt wird? Was ist mit den hochwertigen Gartenmöbeln? Oder dem teureren Grill der nach dem Sturm völlig verbeult ist? Hierbei gibt es mehrere Punkte (Versicherungsort, Außenversicherung, Gebäudenotwendigkeit, Ausschlüsse bei der Sturmgefahr) zu beachten.
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