Das Maas an permanenter physischer und psychischer Überforderung („Kann ich mein Handicap verbessern“ / „Fahre ich den Porsche heute offen oder geschlossen“) hinterlässt auch in den BU-Statistiken der Rechtsanwälte und Steuerberater seine Spuren.
Die Versorgungswerkabsicherung bietet keinen adäquaten BU-Schutz und häufig können sich die Aspiranten gar nicht mehr privat bzw. nur mit Einschränkungen versichern („da sind Anwälte und Steuerberater dann auch nur Menschen“).
Speziell Rechtsanwälte und Steuerberater dürfte es freuen, dass der HDI für diese Berufsgruppe eine Sonderaktion zur Absicherung der Berufsunfähigkeit mit nur sehr wenigen Gesundheitsfragen anbietet:
Zunächst befristet bis zum 30.06.2016 gibt es die Möglichkeit, Rechtsanwälte gegen Berufsunfähigkeit mit einer „Dienstfähigkeitserklärung“ (nicht zu verwechseln mit Dienstunfähigkeit) zu versichern:
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