Ich bin seit inzwischen über 30 Jahre als Vermittler in der Branche für meine Kunden tätig. Eigentlich überrascht mich nicht mehr viel. Die VHV hat es jetzt aber doch geschafft.
Angefangen hat alles mit einer kleinen Anfrage, wann in der Wohngebäudeversicherung das Objekt als unbewohnt gilt, da ich in den Versicherungsbedingungen dazu nichts finden konnte.
Keine Antwort oder eine nervige Kommunikation spornt mich eher an…
Makler: VHV würde bei langer Reise Gebäudeversicherung kündigen
Ein Makler will für einen Kunden der VHV prüfen, wie lange dessen Haus wegen einer Weltreise unbewohnt bleiben darf, ohne den Gebäudeversicherungsschutz zu riskieren. Und erlebt eine böse Überraschung. Andere Versicherer sind da kundenfreundlicher.
Versicherungs- und Finanzmakler Wolfgang Ruch, Inhaber der Ruch Finanzberatung GmbH in Borgsdorf bei Berlin, wollte nur prüfen, was man bei einer Wohngebäudeversicherung beachten muss, wenn ein Kunde im Sommer 2026 für ein Jahr auf Weltreise geht, und fragte im März 2025 beim Versicherer nach. Eigentlich rechnete er nicht mit Problemen, da das Haus bei der VHV im Tarif „Exklusiv mit Best-Leistungs-Garantie“ versichert ist und in den AVB nichts stand, was den Schutz des Hauses gefährden könnte, wenn es länger unbewohnt ist. Zudem ist geplant, dass während der Reise mehrfach wöchentlich jemand im Haus sein und nach dem Rechten sehen wird.
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