Die Rentenleistung der Gesetzlichen Unfallversicherung basiert auf dem Einkommen. Aber was, wenn es noch gar kein Einkommen gibt?
Die Einführung der Gesetzlichen Unfallversicherung war einer der Meilensteine der Sozialversicherung. Brachte Sie damals bisher nicht gekannte finanzielle Absicherung, wiegt sie heute Versicherte in gewisser Weise in falscher Sicherheit – allen voran bei Kindergartenkindern, Schülern und Studenten, die noch kein eigenes Einkommen beziehen.
Klar, die GUV kommt auch für nötige Behandlungskosten auf usw. – aber das wird den meisten Versicherten egal sein, da das deren Krankenkasse ja auch tun würde. Wir leben in anderen Verhältnissen als Ende des 19. Jahrhunderts und haben andere Erwartungshaltungen. Wobei das eine paradoxe Geschichte ist.
Man ist ja bereits gesetzlich unfallversichert und braucht deshalb keine private Ergänzung, bis es zum Schadenfall kommt. Dann sollte die Rentenzahlung – schlimm genug, dass es die erst ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt – aber auch ausreichen, um die Lücke zu schließen – besser, sie reicht, um künftig davon zu leben. Na, da wird mancher aber überrascht sein…
Was bei Erwachsenen noch in deren eigene Verantwortung gelegt werden kann, ist bei der Absicherung von Kindern schon mehr als nur ein bisschen verantwortungslos. Denn was die GUV hier als Rente vorsieht, wäre in vielen Fällen beinahe egal, so niedrig ist die Zahl.
Damit Sie hier etwas Konkretes in der Hand haben, eine Tabelle mit den aktuellen Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung, je nach Invaliditätsgrad.
Die Fragen „Kann ein Mensch davon leben?“ oder zumindest „Genügt das, um entsprechend des angenommenen Maßes an Erwerbsminderung wirklich einen Lückenschluss darzustellen?“ kommen einem da automatisch. Je jünger das Kind, desto optimistischer muss man sein, wenn man wirklich davon ausgeht, der Schutz der GUV würde ausreichen.
Da muss was gemacht werden. Eine Unfallversicherung liegt nahe und ist eine sehr kostengünstige Lösung.
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Ihr
Wolfgang Ruch