Das Leben ist meist viel lustiger und spannender, als es sich je ein Schriftsteller ausdenken könnte…
So sind auch manche Schadensfälle eher mit einem Schmunzeln zur Kenntnis zu nehmen, wenn die Gerichte ihre Urteile veröffentlichen, wie kürzlich bei einem Hausratschaden.
Anlässlich eines Hausratsschaden sind dem Kunden 59 Porno-Videos und einige Actionfilme abhanden gekommen. Es kam zum Streit, ob diese Filme in der Hausratversicherung abgesichert sind, da sie Titel haben, wie „Young Boys“. Die Hausratversicherung war der Meinung, dass es sich bei diesen Filmen um unerlaubte Filme handelte und der Erwerb dieser Produkte verboten wäre, blieb einen Beweis aber schuldig.
Daher hat das Gericht entschieden:
Warum ich Ihnen das hier veröffentliche? Es soll zeigen, dass in der Hausratversicherung wirklich alle Gegenstände abgesichert sind, solange der Besitz nicht strafbar ist, auch wenn es sich um eine Pornofilmsammlung mit merkwürdigen Titeln handelt.
Ihr
Wolfgang Ruch