Bei Facebook, Whats-App und Co. verbreitet sich gerade eine Meldung, das die Kindergeldzahlung ab Januar 2016 eingestellt wird, wenn man der zuständigen Familienkasse nicht die Steuer-ID des Kindes und der Eltern rechtzeitig übersendet.
Diese Meldung ist falsch!!!
Aktuell muss niemand eine Steuer-Identifikationsnummer an die zuständige Familienkasse / Arbeitsagentur mitteilen. Die meisten Nummern haben die Familienkassen schon durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren. Wenn dieses nicht geklappt hat oder es eine Fehlermeldung gab, wird er im Laufe des kommenden Jahres kontaktiert und reicht diese dann nach.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat zu diesem Thema einige Hinweise veröffentlicht:
Was ändert sich konkret zum 1. Januar 2016?
Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben.
Wessen Steuer-Identifikationsnummern müssen angegeben werden?
Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.
Warum ist zur Auszahlung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2016 die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich?
Kindergeld wird für jedes Kind nur einmal ausgezahlt. Durch die Steuer-Identifikationsnummer wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.
Wie schnell muss ich meiner Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern schicken, damit Kindergeld weitergezahlt wird?
Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.
Wie kann ich meiner Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen?
Wenn Sie ohnehin Belege oder Nachweise einreichen müssen oder aus anderen Gründen bereits in Kontakt mit Ihrer Familienkasse stehen, teilen Sie die ab 2016 erforderlichen Steuer-Identifikationsnummern bei dieser Gelegenheit am besten gleich mit.
Kann ich die Steuer-Identifikationsnummer auch telefonisch durchgeben?
Nein. Allein die schriftliche Übermittlung stellt sicher, dass bei der Weitergabe der Steuer-Identifikationsnummern keine Übermittlungsfehler eintreten.
Stellt die Familienkasse die Kindergeldzahlung ein, wenn ihr die Steuer-Identifikationsnummern am 1. Januar 2016 nicht vorliegen?
Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummern sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug jedoch nicht erfüllt. Erhält die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung
zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.
Muss die Steuer-Identifikationsnummer auch für Kinder angegeben werden, die vor dem 1. Januar 2016 geboren worden sind?
Ja. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2016 unabhängig von dem Geburtsdatum des Kindes.
Die Steuer-Identifikationsnummer gibt es doch erst seit 2008. Müssen die Steuer-Identifikationsnummern auch für Kinder angegeben werden, die vor 2008 geboren worden sind?
Ja. Eine Steuer-Identifikationsnummer wird unabhängig vom Geburtsdatum jeder Person zugeteilt, die mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist. Personen, die nicht melderechtlich erfasst, aber in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine Steuer-Identifikationsnummer.
Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummer von mir und meinem Kind?
Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ihre Nummer ist auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid verzeichnet.
Ich finde die Steuer-Identifikationsnummern nicht. Muss ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer beantragen?
Nein. Die Steuer-Identifikationsnummer bleibt ein Leben lang gültig. Sollten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer in den genannten Unterlagen nicht finden, können Sie mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern um erneute Zusendung bitten. Die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt schriftlich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Steuer-Identifikationsnummer weder telefonisch noch per E-Mail übermittelt werden.
Ich habe die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates. Wie erhalte ich für mich und mein Kind eine Steuer-Identifikationsnummer?
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, haben Sie vom Bundeszentralamt für Steuern auch eine Steuer-Identifikationsnummer erhalten und können damit einen Antrag auf Kindergeld stellen.
Mein Kind lebt im Ausland und hat keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer. Was muss ich tun?
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht unter bestimmten Umständen auch für Kinder, die im EU-Ausland leben. Diese erhalten im Regelfall keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer, da sie in Deutschland nicht steuerpflichtig sind. Deshalb ist ihre Identität auf andere geeignete Weise mit Hilfe der in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Personenidentifikationsmerkmale und Dokumente nachzuweisen.
Noch etwas unklar? Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) beantwortet die Familienkasse alle weiteren Fragen während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr
Alternativ kann man sich an seine zuständige Kindergeldstelle wenden. Hier gibt es eine Liste aller Kindergeldstellen in Deutschland.