Über viele Jahre hinweg mussten Banken für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) Zinsen zahlen – sogenannte Negativzinsen. Um diese Kosten weiterzugeben, haben zahlreiche Kreditinstitute „Verwahrentgelte“ von ihren Kundinnen und Kunden eingefordert. Im Februar 2025 hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass entsprechende Klauseln in den meisten Fällen unwirksam sind. Für Bankkunden stellt sich damit die Frage, ob sie Negativzinsen zurückfordern können und welche Schritte erforderlich sind.
Hintergrund: Warum wurden Negativzinsen überhaupt erhoben?
Politische Entscheidung: Die EZB führte Negativzinsen ein, um die Konjunktur im Euroraum anzukurbeln. Banken sollten motiviert werden, Kredite zu vergeben, statt ihr Geld bei der EZB zu parken.
Gebühren für Banken: Ab 2014 mussten Banken dafür zahlen, wenn sie ihre Einlagen bei der EZB lagerten.
Weitergabe an Kunden: Viele Institute haben diese Belastung schließlich in Form von Verwahrentgelten an Privatanleger und Sparer weitergereicht.
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