Die korrekte Wertermittlung in der Wohngebäudeversicherung ist ein überaus wichtiges Thema und sichert im versicherten Schadensfall eine angemessene Entschädigungsleistung. Die Versicherer akzeptieren in der Regel drei unterschiedliche Methoden für eine Wertermittlung nach Wert 1914, nämlich:
1. Wenn der Wert aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird (=wird in der Praxis sehr selten angewandt).
2. Wenn der Versicherungsnehmer im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag umrechnet (Umrechnung Neubauwert). Bei dieser Methode wird der Neubauwert (€ oder DM) mithilfe vom Baukostenindex in Goldmark (nach Wert 1914) umgerechnet. Die Formel hierzu lautet:
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