Im Jahr 2014 war das Thema Widerruf von Darlehensverträgen eine häufige Anfrage von Kunden mit Immobiliendarlehen, da nach einem rechtlichen Widerruf des teuren Vertrages ein neuer günstiger abgeschlossen und so viele Zinsen eingespart werden sollten.
Ich habe seinerzeit vor den Folgen eines Widerrufs gewarnt und meine Argumente in diesem Blogbeitrag zusammengetragen.
Am 26.3.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage des Landgerichts Saarbrücken eine Grundsatzentscheidung zum Thema Widerruf von Darlehensverträgen gefällt.
Ergebnis: Bei einer falschen Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf möglich. Rechtssache C-66/19
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