19. Oktober 2018
von Wolfgang Ruch
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Firmenjubiläum für Yvonne Porsch

Nicht nur unsere Kunden halten uns für viele Jahre die Treue, sondern auch die Mitarbeiter sind viele Jahre im Unternehmen tätig, sind Teil der Unternehmensfamilie oder schon fast „Inventar“…

Wir Danken Frau Porsch für ihre langjährige zuverlässige Mitarbeit im Unternehmen.

Wir haben das heute gebührend mit einem gemütlichen Brunch gefeiert und die langjährige Zusammenarbeit revuepassieren lassen.

Danke für die langjährige Mitarbeit
sagen
Brigitte Richter und Wolfgang Ruch

29. September 2018
von Wolfgang Ruch
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Vorsicht, Geldanlage! – Wie die eigentlich sicheren ETFs jetzt gefährlich werden

Die nächste Finanzkrise kommt bestimmt, sagen Experten. Und dann sieht es für das Modeprodukt der heutigen Geldanlage zum Teil gar nicht gut aus: Börsengehandelte Fonds namens ETFs. „Plusminus“ zeigt, welche Gefahren mit „synthetischen“ ETFs einhergehen und wie man sie erkennen kann.

Zehn Jahre nach der Lehmann-Pleite und der danach folgenden Euro-Krise haben Sparer schon länger nichts mehr zu lachen: Die Zinsen sind niedriger als die Inflation. Wer Geld für das Alter zurücklegen will, muss mit Wertverlust rechnen. Wer dagegen in Aktien investiert, konnte sich in den letzen Jahren über große Kursgewinne freuen.

Hier geht es zum Videobeitrag von Plusminus zum Thema ETF

 

20. September 2018
von Wolfgang Ruch
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Steuern sparen mit dem Krankenkassenbeitrag zur PKV

Die Ausgaben für die freiwillige gesetzliche (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) stellen mit mehreren hundert Euro jeden Monat einen der größten Posten in der Liste der festen Kosten dar. Dennoch kann es Sinn machen diese nicht nur monatlich, sondern weit im Voraus zu zahlen und damit mehrere Tausend Euro vorab an seinen Versicherer oder die Krankenkasse zu überweisen.

Ein ganz legaler Steuertick bring eine massive Ersparnis und daher um ein Vielfaches mehr als die derzeit mageren Zinsen bei Geldanlagen. Zudem ist es eine völlig risikolose Variante aus dem eigenen Geld etwas mehr zu machen.
Der Grund in dieser Möglichkeit liegt im Einkommensteuergesetz. Seit dem Jahr 2010 lassen sich die Beiträge für die Krankenversicherung teilweise von der Steuer absetzen bzw. werden als Sonderausgaben angesetzt. Dabei werden nicht 100% der Beiträge berücksichtigt, sondern je nach Vertrag etwas um die 70-80%, denn der Gesetzgeber lässt nur die Ausgaben steuermindernd zu, welche der so genannten Basisabsicherung entsprechen. Wer also Wahlleistungen für privatärztliche Behandlung versichert hat, der kann diese genau so wenig absetzen, wie Leistungen für Naturheilverfahren oder weitere Extras. Der Versicherer weist aber den Anteil des Beitrages extra aus, welcher der Basisabsicherung entspricht.
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28. Juli 2018
von Wolfgang Ruch
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Goldene Zitrone des Monats: Rechtsschutz – auch rückwirkend

Ohne Frage, jede Firma muss ein wenig Werbung und Marketing machen. Wenn dabei jedoch Produkte rauskommen, die für den Kunden völlig ungeeignet und viel zu teuer sind und dabei dem Kunden aufzeigen, er braucht sich jetzt ja noch nicht versichern, dass kann er ja schließlich noch später machen, wird die ganze Sache gefährlich…

Die ARAG Rechtsschutz schaltet aktuell folgende Fernsehspots:

Der ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort hilft rückwirkend!

https://youtu.be/axdNYzcWxd8

Schauen wir uns das Produkt doch einmal etwas genauer an:
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23. Juli 2018
von Wolfgang Ruch
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Baufinanzierung – Diba ändert Sondertilgungsregelung

Wer eine Immobilienfinanzierung für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufnimmt, hat während der Zinsbindungsdauer keine Möglichkeit der Sondertilgung, außer sie wurde bei Vertragabschluss vereinbart!

Bisher sahen die Regelungen zur Sondertilgung bei der Diba wie folgt aus:

5% Sondertilgung der Darlehenssumme
1x jährlich (mind. 1.250,- Euro und max. 5%)
Nicht genutzte Sondertilgungen konnten nicht ins Folgejahr übertragen oder nachgeholt werden. Es gibt aber auch keine Verpflichtung zur Sondertilgung.
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24. Juni 2018
von Wolfgang Ruch
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Welche Gesetzliche Krankenkasse ist die Beste?

Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.

Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a. ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden und Zusatzimpfungen.
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20. Juni 2018
von Wolfgang Ruch
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Information zum Multi-Invest Global OP

Der im Jahr 2007 neu aufgelegt Fonds Multi-Invest Global OP sollte eine besser Variante des bereits 1999 aufgelegten Multi Invest OP werden. Seine Vergangenheitswerte waren sehr gut und das Fondsmanagement um Olaf-Johannes Eick waren mit ihrer quantitaven Fondssteuerung sehr gut.
Leider konnte dieses Konzept ab dem Jahr 2016 seine Erfolge nicht mehr zeigen und durch die Underperformace haben viele Anleger dem Fonds den Rücken zugekehrt. Zum Schluss (Juni 2018) hatte der Fonds nur noch ein Volumen von ca. 12 Mio Euro. Auch ich habe diesen Fonds nicht mehr aktiv in die Beratung einbezogen, ihn aber natürlich für die investierten Kunden weiter verfolgt.
Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Kursgewinne sind ab diesem Zeitpunkt neben den Zinsen / Dividenden voll zu besteuern.
Was nun individuell, vor allem aus der steuerlichen Sicht am sinnvollsten ist (behalten oder verkaufen) sollte individuell abgestimmt werden.
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4. Juni 2018
von Wolfgang Ruch
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Information zur AIG / Wüba Versicherung – Der Brexit und seine Folgen

Die AIG Versicherung ist eine Amerikanische Versicherung mit verschiedenen Töchterunternehmen in den einzelnen Ländern / Geschäftsbereichen.

Für Deutschland war bisher die AIG Europe Limited mit Hauptsitz in London und einer Filialdirektion in Heilbronn für Deutschland zuständig.

Im Rahmen des Brexit muss die AIG ihre Strukturen verändern, da sie ansonsten ein Versicherer wäre, der nicht mehr in der EU seinen Sitz hat, mit entsprechenden Komplikationen.

Daher wurde in Luxemburg die AIG Europe SA gegründet und u.a. das deutsche Versicherungsgeschäft auf diese Tochtergesellschaft übertragen.
Betroffen ist dadurch natürlich auch die deutsche Marke „Wüba“, welche von der AIG betrieben wurde.
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28. April 2018
von Wolfgang Ruch
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Baufinanzierung – Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Darlehensvertrages

Die Zinsen sind seit einigen Jahren im absoluten Tiefpunkt und Kunden die vor ca. 5 Jahren oder länger eine Finanzierung mit einer Bank vereinbart haben, hätten lieber den aktuellen Zins, als den vereinbarten hohen…

Da ich immer wieder auf dieses Thema angesprochen werden, hier ein paar grundsätzliche Anmerkungen:

Wer mit einer Bank eine Zinsbindung von bis zu 10 Jahren vereinbart hat, kann diesen Vertrag nicht einfach kündigen. Lediglich, wenn die Immobilie verkauft wird, muss das Darlehen abgerechnet werden. Wer aber vorzeitig aus dem Vertrag geht, muss der Bank den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Dies nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung.
Wer eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren mit der Bank vereinbart hat, hat gem. §489 BGB das Recht, nach 10 Jahren das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten teilweise oder vollständig zu kündigen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen.
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18. April 2018
von Wolfgang Ruch
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Generali Lebensversicherung erhöht den Beitrag zur BU bei laufenden Verträgen

Geht das überhaupt, dass eine Versicherung einseitig während der Vertragsphase einfach den Beitrag zu einer Versicherung erhöht?

Rein rechtlich ist das ganze etwas anders zu bewerten.
Bei einer Versicherung gibt es einen Bruttobeitrag (das ist der Beitrag, der in der Police für das vereinbarte Risiko steht).
Dieser Beitrag ist grundsätzlich sehr konservativ gerechnet und es entstehen Überschüsse, die dem Kunden zustehen. Jetzt kann man entweder diese Überschüsse am Ende der Laufzeit ausbezahlen lassen (So macht man das z.B. bei Rentenversicherungen, wenn zum laufzeitende möglichst viel rauskommen soll) oder aber den Beitrag sofort um die Überschüsse reduzieren lassen. Bezahlt wird dann nur der Nettobeitrag = Zahlbeitrag.
Wenn sich jetzt die Überschüsse verringern (z.B. schlechtere Zinsen am Markt, mehr Versicherungsfälle etc), dann darf der Versicherer der Beitrag anheben, jedoch nicht mehr als der Tarifbeitrag = Bruttobeitrag.
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