28. April 2018
von Wolfgang Ruch
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Die Zinsen sind seit einigen Jahren im absoluten Tiefpunkt und Kunden die vor ca. 5 Jahren oder länger eine Finanzierung mit einer Bank vereinbart haben, hätten lieber den aktuellen Zins, als den vereinbarten hohen…
Da ich immer wieder auf dieses Thema angesprochen werden, hier ein paar grundsätzliche Anmerkungen:
Wer mit einer Bank eine Zinsbindung von bis zu 10 Jahren vereinbart hat, kann diesen Vertrag nicht einfach kündigen. Lediglich, wenn die Immobilie verkauft wird, muss das Darlehen abgerechnet werden. Wer aber vorzeitig aus dem Vertrag geht, muss der Bank den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Dies nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung.
Wer eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren mit der Bank vereinbart hat, hat gem. §489 BGB das Recht, nach 10 Jahren das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten teilweise oder vollständig zu kündigen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen.
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