Wie fast jährlich ändern sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Zahlen wurden kürzlich aus dem Referentenentwurf veröffentlicht und werden zum Jahresende von Kabinett verabschiedet:
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 2018: 53.100,- Euro (4.425,- € mtl.)
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der GKV 2018: 59.400,- Euro (4.950,- € mtl.)
Nur, was heißt das für den einzelnen?
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