8. Februar 2016
von Wolfgang Ruch
Keine Kommentare
Die Betriebsbeschreibung – Warum das Augenmerk nicht nur bei den Deckungsinhalten liegen sollte!
Wenn meine von mir betreuten Firmen nach einer passenden Betriebshaftpflicht fragen, schauen wir hauptsächlich darauf, dass die Deckungsinhalte möglichst üppig und auf das Risiko der Firma zugeschnitten sind. Bei den Deckungsinhalten wird großen Wert auf möglichst wenig Einschränkungen gelegt und möglichst hohe Sublimits, wenn diese nicht zu vermeiden sind. So weit, so gut.
Aber was ist denn eigentlich versichert? Worauf sollte das Augenmerk ebenfalls mit hoher Priorität liegen?
Versichert ist der in der Police betitelte Betrieb, restriktive die „Eigenschaften, Rechtsverhältnisse oder Tätigkeiten des Versicherungsnehmers“ (§ 1 Abs. 2 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen). Für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz kommt es deshalb auf eine korrekte und erschöpfende Beschreibung aller Tätigkeiten, Betriebsarten etc. des versicherten Betriebes an.
Weiterlesen →