Wilde Tiere in der Haftpflichtversicherung

Unter wilden Tieren verstehen die Einzelnen unterschiedliche Tiere. Manche meinen damit Löwen, Tiger und Elefanten. Das Gesetz versteht darunter aber auch Schlagen, Spinnen und andere Reptilien.

Wer wilde Tiere, wie z.B. giftige Schlangen in der Privatwohnung hält, trägt ein Sicherheitsrisiko und sollte für den Fall eines Ausbüxens ausreichend versichert sein. In der Privathaftpflicht ist dieses Risiko in der Regel nicht versichert. (Haustiere, wie Katzen, Hamster etc. sind automatisch in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Hunde sind generell ausgeschlossen und benötigen eine separate Hundehaftpflicht.)

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Haltung sehr giftiger Tiere nun per Gesetz geregelt und eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

Für Halter, die bestimmte Tiere vor dem 01. Januar 2021 erworben haben und behalten wollen, gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie müssen gegenüber dem Landesamt

1. innerhalb von vier Wochen nach der Anzeige die Vollendung des 18. Lebensjahres und die persönliche Zuverlässigkeit sowie
2. bis zum 31. Juli 2021 das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

nachweisen.

Ob mit oder ohne Gesetz: Haltung sehr giftiger Tiere kann im Ernstfall richtig teuer werden!
Ende August 2019 war aus einer Wohnung in Herne eine extrem giftige Kobra ausgebüxt. Die Folge: Vier Wohnhäuser mussten evakuiert werden und zahlreiche Experten waren tagelang im Einsatz. Hohe Kosten, die beim Fehlen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung auf den Tierhalter zukommen können.

Daher sollte eine entsprechende Tierhalterhaftpflicht auch die Aufwendungen zur Gefahrenabwehr beinhalten.

Sie haben Tiere zu Hause? Dann klären, ob diese in der vorhandenen Privathaftpflichtversicherung versichert sind. Wenn nicht, bitte klären, ob der Versicherer diese in einem besseren Bedingungswerk mitversichert. Ansonsten sollte unbedingt eine eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.

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Ihr Wolfgang Ruch

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