Bauhelferunfall – Die Unfallversicherung zum „Häusle bauen“

„Beim Bauen muss man schauen, um sich nicht zu verhauen, sonst kommt man in des Elends Klauen.“ Dies wusste schon Abraham a Sancta Clara. Wer heutzutage ein Haus baut oder ein altes Haus saniert braucht viele Helfer. Oft sind dies Freunde, Bekannte und die Verwandten die einem bei Bau helfen und so zur Kostensenkung beiragen.

Doch was ist, wenn einem der Helfer auf der Baustelle etwas passiert? Ich möchte Ihnen im Folgenden aufzeigen wie Sie Ihre Bauhelfer absichern können und ob man diese eventuell sogar bei der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) anmelden muss.

„Grundsätzlich sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetzes gegen Arbeitsunfälle versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen § 2 Abs. 2 SGB VII. „Mini-Jobber“, die der Bauherr bei den Bauarbeiten beschäftigt, gehören ebenfalls grundsätzlich zum versicherten Personenkreis. Unabhängig von einer evtl. bestehenden Meldepflicht bei der Minijobzentrale sind die geleisteten Arbeitsstunden nachweis- und somit betragspflichtig. Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung befreit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung. (siehe Link BG Bau)

Bei Helfern, die im Rahmen einer im privaten Bereich üblichen Gefälligkeitsleistung tätig werden, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil solche Handreichungen rechtlich nicht als arbeitnehmerähnlich gelten. Um festzustellen, ob die Tätigkeit eher der Privatsphäre zuzurechnen ist, muss die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer sowie das Ausmaß der Tätigkeit untersucht werden. Hilft der Vater des Bauherren kurz beim Abladen von Baumaterial, wird dies als übliche Gefälligkeit im familiären Bereich anzusehen sein, während die mehrtätige Hilfe eines Freundes beim Dachdecken in der Regel eine versicherte Tätigkeit darstellt.

Auch Personen, die wie ein selbständiger Unternehmer bei privaten Bauarbeiten tätig werden (sogenannte unternehmerähnliche Personen), sind nicht gesetzlich gegen die Folgen eines Unfalles versichert.

Eine Entscheidung über den Versicherungsschutz dieser Personen kann von der BG BAU nur in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und gesamten Umstände der Mithilfe getroffen werden. So der Text auf der Webseite der BG BAU zum Thema Private Bauhelfer. Eine Zusammenfassung finden Sie im entsprechenden Merkblatt. Da sich der Beitrag nach der Anzahl der Helferstunden richtet, empfiehlt es sich ein sogenanntes Bautagebuch zu führen.

Doch nicht alle privaten Bauhelfer können über BG abgesichert werden. So sind z. B. der Bauherr selbst oder auch Helfer, die lediglich Gefälligkeitsleistungen erbringen, nicht geschützt. Auch Helfer in unternehmerähnlichen Tätigkeiten sind diesem Risiko ausgesetzt. Weiterhin nicht immer einfach zu handhaben sind die Pflichten, welche sich für den Bauherren aus der rechtlichen Stellung als Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ergeben. Gehen diese doch weit über das Anmelden der Bauarbeiten hinaus. Gerade das Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften, der Umgang mit Unfallmeldungen usw. kann zu weitreichenden Problemen führen. Eine genaue Definition, bis wann es sich um Gefälligkeitshandlungen handelt oder ab wann man als Helfer mit unternehmerähnlicher Tätigkeit gilt, lässt sich leider weder aus den gesetzlichen Vorschriften noch aus der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ableiten. Im Schadensfall entscheidet die BG Bau danach, was genau ein Helfer gemacht hat, wie hoch das Risiko war, wie lange er gearbeitet hat – und nicht zuletzt danach, wie eng die Beziehung zum Bauherren ist. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt Bauherren deswegen, sich früh genug bei einer ihrer Bezirksniederlassungen umfassend beraten zu lassen, denn jeder Bauherr begibt sich mit der Bebauung eines Grundstücks in eine zivil- und öffentlich-rechtlich sehr schwierige Situation.

Übrigens: Will sich jemand die Versicherung bei der BG Bau sparen, kostet ihn das unter Umständen ein Bußgeld von bis zu 2.500 €. Denn die Berufsgenossenschaft weiß in der Regel durch die kommunalen Bauämter über das Bauvorhaben Bescheid.

Private Bauhelferunfallversicherung
Da sich die gesetzliche Absicherung gegen Unfalle im vorgegebenen Rahmen nicht für alle Bauhelfer realisieren lässt und zudem die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eingeschränkt sind – besonders im Rahmen der Invaliditätsleistung, sollte man auch den Abschluss einer privaten Bauhelferunfallversicherung in Erwägung ziehen. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung (über die BG) sind Invaliditätsleistungen bereits ab 1 % Invalidität versichert. Auf der anderen Seite gilt der Versicherungsschutz – anders als im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung – häufig nur während der Anwesendheit auf der Baustelle und nicht bereits auf dem Weg dorthin. Die Bauhelferunfallversicherung umfasst in der Regel alle Personen, die bei den in Eigenleistung erstellten Bauabschnitten tätig sind, also Bauherr, Familienangehörige, Verwandt und Freunde. Kein Versicherungsschutz besteht für Bauunternehmer, Auftragnehmer des Bauherren und deren Beschäftigte. Als Berechnungsgrundlage für den Beitrag gilt hier entweder die Anzahl der Bauhelfer oder die Höhe der Eigenleistung.

Neben der Invaliditätsleistung kann auch noch eine Todesfallsumme und ein Krankenhaustagegeld eingeschlossen werden.

Bei beiden Anbietern kann man neben der Bauhelferunfallversicherung auch noch weitere Versicherungen rund ums Thema Bau berechnen und beantragen und diese unter einer sogenannten Baupolice zusammenfassen.

Fazit: Baustellen stellen ein großes Risiko dar. Für alle Helfer ist der Versicherungsschutz daher durchaus von Bedeutung. Man sollte in jeden Fall prüfen, ob die Bauhelfer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert (eventuell auch nach Rücksprache mit der BG Bau) sind und inwieweit sich eine private Bauhelferunfallversicherung lohnt beziehungsweise sogar unbedingt benötigt wird. Welche Bauhelferversicherung die optimale ist, hängt stark vom Einzelfall, der Situation auf der Baustelle, dem Gefährdungspotential und der Anzahl der Helfer ab. Ein gründlicher Vergleich und eine Analyse der Situation beim Hausbau sind daher vor Vertragsabschluss ratsam.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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