Mit Abgabe des Versicherungsantrages wird eine weitreichende Schweigepflichtentbindung an die Versicherungsgesellschaft erteilt.
Im Schadensfall wird diese genutzt, um zu prüfen, ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorliegt und der Versicherer ggf. leistungsfrei sein kann.
Mit den Hinweisen in diesem Video kann man sich vor einigen plötzlichen Überraschungen schützen.