Betriebshaftpflicht für Physiotherapeuten – Das sollten Sie zur neuen gesetzlichen Regelung wissen

Am 1. November 2024 trat eine bedeutende Änderung für Physiotherapeuten in Kraft. Ärzte können nun in bestimmten Fällen sogenannte Blankoverordnungen ausstellen. Im Gegensatz zu den bisherigen Verordnungen, die klare Vorgaben zur Behandlungsform enthielten, erlaubt die Blankoverordnung Physiotherapeuten eine weitreichende Entscheidungsfreiheit. Sie können nicht nur das geeignete Heilmittel aus dem Heilmittelkatalog auswählen, sondern auch die Dauer und den Umfang der Behandlungseinheiten selbst bestimmen.  (Bisher gilt das nur für Kassenpatienten und bei Behandlungen der Schulter – dies soll aber ausgedehnt werden)

Mehr Freiheit – aber auch mehr Verantwortung

Auf den ersten Blick bietet die neue Regelung Physiotherapeuten viele Vorteile. Doch Vorsicht: Mit größerer Freiheit steigt auch das Haftungsrisiko.
Die weitgehende Therapie- und Gestaltungsfreiheit bedeutet auch, dass das Risiko einer falschen Behandlungsentscheidung wächst. So könnte zum Beispiel eine Therapie gewählt werden, die für die jeweilige Diagnose oder die individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen des Patienten ungeeignet ist. Negative Folgen für die Gesundheit des Patienten können zu Schadenersatzansprüchen führen.

Versicherungsschutz überprüfen

Ein wichtiger Punkt: Viele Berufshaftpflichtversicherungen wurden abgeschlossen, bevor Blankoverordnungen möglich waren. Daher besteht das Risiko, dass solche Behandlungen noch nicht vom bestehenden Versicherungsschutz abgedeckt sind. Es empfiehlt sich dringend, den eigenen Versicherungsschutz frühzeitig prüfen zu lassen und gegebenenfalls anzupassen.

Typische Schadenfälle

Ein denkbarer Schadenfall wäre beispielsweise die Auswahl einer Behandlungsform, die mögliche Vorerkrankungen des Patienten nicht berücksichtigt. Führt dies zu gesundheitlichen Schäden, könnten betroffene Patienten Schmerzensgeld oder Schadenersatzforderungen stellen. Solche Fälle können ohne ausreichenden Versicherungsschutz existenzbedrohend sein.

Mein Tipp für Physiotherapeuten

Ist Ihr Versicherungsschutz ausreichend? Physiotherapeutische Praxen sollten sich vor der Behandlung auf Basis einer Blankoverordnung unbedingt vergewissern, dass solche Risiken mitversichert sind. Holen Sie dazu eine schriftliche Bestätigung Ihres Versicherers ein.

Ich habe für Sie recherchiert: In den aktuellen Tarifen der folgenden Gesellschaften sind Behandlungen auf Basis von Blankoverordnungen bereits abgesichert:

  • AXA
  • Continentale
  • Haftpflichtkasse
  • Rhion

Von weiteren Gesellschaften stehen die Rückmeldungen noch aus.  (Stand 3.12.2024)

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine e-mail
Ihr

Wolfgang Ruch

Kommentare sind geschlossen.