Auf den ersten Blick wirken Kinder-E-Scooter wie ein ungefährliches Freizeitspielzeug. Sie sind klein, wendig und offenbar schnell verfügbar – online oder im Spielzeughandel. Doch der Schein trügt: Viele dieser Modelle fallen rechtlich nicht mehr unter „Spielzeug“, sondern gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Und genau hier beginnt das Problem – für Kinder, Eltern und andere Verkehrsteilnehmer.
Ab wann ist ein Kinder-E-Scooter ein Kraftfahrzeug?
Sobald ein E-Scooter schneller als 6 km/h fährt, gilt er in Deutschland nicht mehr als Spielzeug. Er wird dann rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Damit greifen automatisch mehrere gesetzliche Anforderungen:
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- Versicherungspflicht (Versicherungskennzeichen)
- Zulassungspflicht
- Mindestalter
- Einhaltung der Verkehrsregeln









