Wer eine Immobilienfinanzierung für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufnimmt, hat während der Zinsbindungsdauer keine Möglichkeit der Sondertilgung, außer sie wurde bei Vertragabschluss vereinbart!
Bisher sahen die Regelungen zur Sondertilgung bei der Diba wie folgt aus:
5% Sondertilgung der Darlehenssumme
1x jährlich (mind. 1.250,- Euro und max. 5%)
Nicht genutzte Sondertilgungen konnten nicht ins Folgejahr übertragen oder nachgeholt werden. Es gibt aber auch keine Verpflichtung zur Sondertilgung.
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