23. Juli 2018
von Wolfgang Ruch
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Baufinanzierung – Diba ändert Sondertilgungsregelung

Wer eine Immobilienfinanzierung für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufnimmt, hat während der Zinsbindungsdauer keine Möglichkeit der Sondertilgung, außer sie wurde bei Vertragabschluss vereinbart!

Bisher sahen die Regelungen zur Sondertilgung bei der Diba wie folgt aus:

5% Sondertilgung der Darlehenssumme
1x jährlich (mind. 1.250,- Euro und max. 5%)
Nicht genutzte Sondertilgungen konnten nicht ins Folgejahr übertragen oder nachgeholt werden. Es gibt aber auch keine Verpflichtung zur Sondertilgung.
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24. Juni 2018
von Wolfgang Ruch
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Welche Gesetzliche Krankenkasse ist die Beste?

Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.

Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a. ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden und Zusatzimpfungen.
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20. Juni 2018
von Wolfgang Ruch
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Information zum Multi-Invest Global OP

Der im Jahr 2007 neu aufgelegt Fonds Multi-Invest Global OP sollte eine besser Variante des bereits 1999 aufgelegten Multi Invest OP werden. Seine Vergangenheitswerte waren sehr gut und das Fondsmanagement um Olaf-Johannes Eick waren mit ihrer quantitaven Fondssteuerung sehr gut.
Leider konnte dieses Konzept ab dem Jahr 2016 seine Erfolge nicht mehr zeigen und durch die Underperformace haben viele Anleger dem Fonds den Rücken zugekehrt. Zum Schluss (Juni 2018) hatte der Fonds nur noch ein Volumen von ca. 12 Mio Euro. Auch ich habe diesen Fonds nicht mehr aktiv in die Beratung einbezogen, ihn aber natürlich für die investierten Kunden weiter verfolgt.
Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt. Kursgewinne sind ab diesem Zeitpunkt neben den Zinsen / Dividenden voll zu besteuern.
Was nun individuell, vor allem aus der steuerlichen Sicht am sinnvollsten ist (behalten oder verkaufen) sollte individuell abgestimmt werden.
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4. Juni 2018
von Wolfgang Ruch
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Information zur AIG / Wüba Versicherung – Der Brexit und seine Folgen

Die AIG Versicherung ist eine Amerikanische Versicherung mit verschiedenen Töchterunternehmen in den einzelnen Ländern / Geschäftsbereichen.

Für Deutschland war bisher die AIG Europe Limited mit Hauptsitz in London und einer Filialdirektion in Heilbronn für Deutschland zuständig.

Im Rahmen des Brexit muss die AIG ihre Strukturen verändern, da sie ansonsten ein Versicherer wäre, der nicht mehr in der EU seinen Sitz hat, mit entsprechenden Komplikationen.

Daher wurde in Luxemburg die AIG Europe SA gegründet und u.a. das deutsche Versicherungsgeschäft auf diese Tochtergesellschaft übertragen.
Betroffen ist dadurch natürlich auch die deutsche Marke „Wüba“, welche von der AIG betrieben wurde.
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28. April 2018
von Wolfgang Ruch
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Baufinanzierung – Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Darlehensvertrages

Die Zinsen sind seit einigen Jahren im absoluten Tiefpunkt und Kunden die vor ca. 5 Jahren oder länger eine Finanzierung mit einer Bank vereinbart haben, hätten lieber den aktuellen Zins, als den vereinbarten hohen…

Da ich immer wieder auf dieses Thema angesprochen werden, hier ein paar grundsätzliche Anmerkungen:

Wer mit einer Bank eine Zinsbindung von bis zu 10 Jahren vereinbart hat, kann diesen Vertrag nicht einfach kündigen. Lediglich, wenn die Immobilie verkauft wird, muss das Darlehen abgerechnet werden. Wer aber vorzeitig aus dem Vertrag geht, muss der Bank den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Dies nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung.
Wer eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren mit der Bank vereinbart hat, hat gem. §489 BGB das Recht, nach 10 Jahren das Darlehen mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten teilweise oder vollständig zu kündigen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen.
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18. April 2018
von Wolfgang Ruch
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Generali Lebensversicherung erhöht den Beitrag zur BU bei laufenden Verträgen

Geht das überhaupt, dass eine Versicherung einseitig während der Vertragsphase einfach den Beitrag zu einer Versicherung erhöht?

Rein rechtlich ist das ganze etwas anders zu bewerten.
Bei einer Versicherung gibt es einen Bruttobeitrag (das ist der Beitrag, der in der Police für das vereinbarte Risiko steht).
Dieser Beitrag ist grundsätzlich sehr konservativ gerechnet und es entstehen Überschüsse, die dem Kunden zustehen. Jetzt kann man entweder diese Überschüsse am Ende der Laufzeit ausbezahlen lassen (So macht man das z.B. bei Rentenversicherungen, wenn zum laufzeitende möglichst viel rauskommen soll) oder aber den Beitrag sofort um die Überschüsse reduzieren lassen. Bezahlt wird dann nur der Nettobeitrag = Zahlbeitrag.
Wenn sich jetzt die Überschüsse verringern (z.B. schlechtere Zinsen am Markt, mehr Versicherungsfälle etc), dann darf der Versicherer der Beitrag anheben, jedoch nicht mehr als der Tarifbeitrag = Bruttobeitrag.
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5. April 2018
von Wolfgang Ruch
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Tagesgeld – Die Diba streicht die Zinsen zusammen

Viele Jahre war der Diba ein fester Platz in der Rangliste der besten Tagesgelder sicher. Die Konditionen habe sich zwar über die Jahre auch verschlechtert, gehörten aber noch immer zu den besten, was die Banken zur Zeit anbieten.

Gestern hat die Diba mit einer Nachricht überrascht: Die Diba senkt die Zinsen für ihre Tagesgeldangebot von 0,1% auf 0,01% = gar nichts.

Fazit: Wer seine Reserven dort liegen hat, sollte sie auch weiterhin dort belassen. banken mit höheren Zinsen unterliegen in der Regel nicht dem Deutschen Einlagensicherungsfonds – hier das Video zu diesem Thema.

Wer das Geld für längere Zeit anlegen möchte, sollte sich bei mir melden, um einen Anlagevorschlag zu besprechen.

Ihr
Wolfgang Ruch

2. März 2018
von Wolfgang Ruch
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Hausratversicherung: Ist die Pornosammlung auch versichert?

Das Leben ist meist viel lustiger und spannender, als es sich je ein Schriftsteller ausdenken könnte…
So sind auch manche Schadensfälle eher mit einem Schmunzeln zur Kenntnis zu nehmen, wenn die Gerichte ihre Urteile veröffentlichen, wie kürzlich bei einem Hausratschaden.

Anlässlich eines Hausratsschaden sind dem Kunden 59 Porno-Videos und einige Actionfilme abhanden gekommen. Es kam zum Streit, ob diese Filme in der Hausratversicherung abgesichert sind, da sie Titel haben, wie „Young Boys“. Die Hausratversicherung war der Meinung, dass es sich bei diesen Filmen um unerlaubte Filme handelte und der Erwerb dieser Produkte verboten wäre, blieb einen Beweis aber schuldig.
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18. Februar 2018
von Wolfgang Ruch
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Fondsdepot – Bei welcher Bank soll ich mein Depot eröffnen?

Wer in Aktien oder Fonds investieren möchte, benötigt ein Depot bei einer Bank. Dort werden die Anteile erworben und verwahrt.
Ganz wichtig: Bei den Werten in einem Depot handelt es sich nicht um haftendes Vermögen einer Bank, sondern um Treuhandvermögen, weshalb es nicht der Einlagensicherung unterliegt. Im Falle einer Insolvenz der Bank muss man dem Insolvenzverwalter einfach mitteilen, wohin die Stücke übertragen werden sollen.
Viele Banken können bei Investmentfonds nur ganze Fondsanteile erwerben und im Depot verwahren. d.h., wer einen Sparplan machen möchte, spart auf einem Verrechnungskonto und wenn genug Geld vorhanden ist, dann wird davon ein Anteil erworben.
Es gibt aber auch Depotbanken, die sich speziell auf die Lagerung von Fondsanteilen spezialisiert haben. Dort kann man auch Bruchstücke erwerben und somit auch echte Sparpläne, die in die jeweiligen Fonds investieren. Dafür kann man dann meistens in diese Depots keine Aktien kaufen.
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9. Februar 2018
von Wolfgang Ruch
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aktuelle Rechtsprechung – BGH zur Haftung eines Gebäudeeigentümers

Es gibt manche Versicherungen, die wollen die Kunden einfach nicht, da sie nicht den Sinn sehen und andere unbedingt, obwohl sie keine existenziellen Risiken absichern, wie z.B. die Fahrradversicherungen, die Brillenversicherungen etc. Manchmal wird das Risiko falsch eingeschätzt und der Grund einfach nicht gesehen. „Was soll denn schon passieren?“ ist meist die Antwort.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein wegweisendes Urteil zur Haftung eines Gebäudeeigentümers verkündet. Und genau für dieses Risiko benötigt man als Haus- und Grundstückseigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Wer ein selbstgenutztes Einfamilienhaus bewohnt, hat diesen Baustein meistens kostenfrei in seiner Privathaftpflicht eingeschlossen. Wer jedoch ein Haus besitzt und vermietet sollte unbedingt eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besitzen. Bei Eigentümern einer Eigentumswohnung kümmert sich die Hausverwaltung darum, wobei eine Kontrolle des Vertrages sicherlich nicht schadet.
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