Unter wilden Tieren verstehen die Einzelnen unterschiedliche Tiere. Manche meinen damit Löwen, Tiger und Elefanten. Das Gesetz versteht darunter aber auch Schlagen, Spinnen und andere Reptilien.
Wer wilde Tiere, wie z.B. giftige Schlangen in der Privatwohnung hält, trägt ein Sicherheitsrisiko und sollte für den Fall eines Ausbüxens ausreichend versichert sein. In der Privathaftpflicht ist dieses Risiko in der Regel nicht versichert. (Haustiere, wie Katzen, Hamster etc. sind automatisch in der Privathaftpflichtversicherung versichert. Hunde sind generell ausgeschlossen und benötigen eine separate Hundehaftpflicht.)
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Haltung sehr giftiger Tiere nun per Gesetz geregelt und eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
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