Das Bankkonto zu wechseln war bislang eine aufwendige Angelegenheit: Kontoauszüge durchforsten, Versicherungen, Stromanbieter & Co. anschreiben. Vielen Bankkunden war das zu viel Aufwand und ein Wechsel des Girokontos unwahrscheinlicher als das Aussortieren von Schuhen und Handtaschen bei einer Frau.
Doch damit ist es nun vorbei: Am 18. September 2016 trat das neue Zahlungskontengesetz (ZKG) in Kraft. Der Kontowechsel wird dadurch ab jetzt zum Kinderspiel. Niemand muss mehr Daueraufträge selbst ändern, die Banken erledigen dies für ihre Kunden.
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