Rechtsschutz – Wuchernde Pflanzen in Nachbars Garten

Die Auxilia Versicherung, ein reiner Rechtsschutzversicherer, informiert regelmäßig über verschiedene Rechtsschutzfälle aus der Praxis. Kürzlich erhielt ich folgendes Beispiel:

Markus D. lebt mit seiner Familie in einem schönen Reihenhaus und entkommt so bei gemütlichen Stunden auf der Terrasse dem Stress des Alltags. In Nachbars Garten gedeihen die Pflanzen sehr gut – so gut, dass einige Zweige schon ganz erheblich auf sein Grundstück reichen. Auch einige Wurzeln sind über die Grenze gewachsen und umschlingen bereits einen Teil des Zaunsockels. Markus D. hat seinen Nachbarn schon mehrfach darauf angesprochen. Doch dieser redet nur von seinen wunderbaren Blüten, die keinen Rückschnitt der Wurzeln und Zweige vertragen würden.

Das stört Markus D., allerdings möchte er deswegen keinen großen Streit anzetteln. Wenn er zu Hause ist, will er lieber seine Ruhe und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft haben. Es ist zum Verzweifeln. Wegen der Wurzeln an seinem Zaunsockel muss er jetzt aber wirklich etwas unternehmen.

Markus D. ruft bei seiner AUXILIA-Rechtsschutzversicherung an und bittet um Rat. Sofort werden ihm verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Die telefonische Mediation klingt für ihn besonders interessant. Dabei setzt sich ein ausgebildeter Mediator mit Markus D. und anschließend mit seinem Nachbarn in Verbindung. Er vermittelt zwischen den Parteien, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.

Der Nachbar sieht nach dem Gespräch mit dem Mediator ein, dass ein Rückschnitt seiner Pflanzen nötig ist. Er hat jedoch Angst um die Blütenpracht. Mit Hilfe des Mediators einigt man sich darauf, dass der Rückschnitt möglichst pflanzenschonend zum Teil nach der Blüte und zu einem weiteren Teil im Herbst erfolgt.

Markus D. ist erleichtert, dass dieses leidige Problem endlich aus der Welt ist und er keinen langwierigen sowie nervenaufreibenden Gerichtsprozess anstoßen muss.

Hintergrund
Der Fall ist über den Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter für gemietete / selbst bewohnte Wohnungen und Einfamilienhäuser im Inland versichert. Die Mediation ist eine Leistungserweiterung gegenüber dem üblichen Umfang der Kostenerstattung des § 5 ARB. Sie ist im PremiumService der KS/AUXILIA enthalten.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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