Nachdem Sie sich mit dem Thema Riester-Rente und den verschiedenen Produktmöglichkeiten beschäftigt haben, ist nun die konkrete Frage: Wie hoch ist meine Riesterförderung eigentlich?
Der Gesetzgeber verlangt für die volle Förderung eine Beitragszahlung von 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzgl. der Riesterförderung. Sollten sie weniger einbezahlt haben, wird die Förderung anteilig gekürzt.
Grundförderung: 154,- Euro – Achtung: ab 2018 erhöht sich die Grundförderung auf 175,- Euro
Kinderförderung: 185,- Euro (300,- Euro an Geburtsjahr 2008) je Kind
Der Mindesteigenbeitrag beträgt pro Jahr 60,- Euro.
Beispiel 1:
Kunde ist ledig / ohne Kinder und verdiente im letzten Kalenderjahr 30.000,- Euro Brutto (laut Lohnsteuerbescheinigung)
4% von 30.000,- Euro = 1.200,- Euro abzgl. 175,- Euro Grundförderung = 1.025 Euro Jahresbeitrag = 85,42 Euro Monatsbeitrag.
Ergebnis: 1025,- Euro Beitrag und 175,- Euro Förderung = 17,07% Förderung
Beispiel 2:
Kundin geschieden und 1 Kind (vor 2008 geboren) verdiente im letzten Kalenderjahr 25.000,- Euro Brutto (laut Lohnsteuerbescheinigung)
4% von 25.000,- Euro = 1.000,- Euro abzgl. 175,- Euro Grundförderung abzgl. 185,- Euro Kinderförderung = 640,- Euro Jahresbeitrag = 53,33 Euro Monatsbeitrag.
Ergebnis: 640,- Euro Beitrag und 360,- Euro Förderung = 56,25% Förderung
Beispiel 3:
Kundin verheiratet und 2 Kinder arbeitet halbtags und verdiente im letzten Kalenderjahr 20.000,- Euro Brutto (laut Lohnsteuerbescheinigung)
4% von 20.000,- Euro = 800,- Euro abzgl. 175,- Euro Grundförderung abzgl. 185,- Euro Kinderförderung (Kind vor 2008 geboren) und 300,- Euro Kinderförderung (Kind nach 2008 geboren) = 140,- Euro Jahresbeitrag = 11,67 Euro Monatsbeitrag.
Ergebnis: 140,- Euro Beitrag und 660,- Euro Förderung = 471,42% Förderung
Zusammengefasst kann man sagen, dass sich Riester sehr für Kunden mit einem geringen Einkommen und / oder vielen Kindern lohnt. Oder aber wieder mit einem sehr hohen Einkommen, um von den Steuervorteilen zu profitieren.
Für die Beantragung der Förderung muss an den Produktanbieter ein Dauerzulagenantrag gesendet werden. Weiterhin sollten jährlich das Einkommen und die Beiträge überprüft werden, damit auch die volle Förderung zugeteilt wird.
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Ihr
Wolfgang Ruch