Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Eine der wenigen übrig gebliebenen Förderungen vom Staat für Sparanlagen ist die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage auf Sparraten in einen Bausparvertrag. Während vor einigen Jahren noch viele Sparer diese Prämien zusätzlich zu den Guthabenzinsen der Bausparverträge erhalten haben, wurden die Einkommensgrenzen so weit runtergesetzt, dass der Kreis der förderberechtigten Personen sehr zusammengeschmolzen ist.

Seit dem 1.1.2024 wurde der berechtigte Personenkreis wieder kräftig erhöht, in dem die Einkommensgrezen massiv angehoben wurden.

a) Arbeitnehmersparzulage: Hier muss der Arbeitgeber die VL in den Bausparvertrag überwiesen haben. Der Staat zahlt eine Prämie von aktuell 9% auf die Einzahlung von max. 470,- Euro im Jahr. Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen darf 40.000,- Euro im Jahr nicht übersteigen. (Verheiratete 80.000,- Euro) Beantragt wird diese Förderung mit der Steuererklärung.

Mehr unter:   http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage

b) Wohnungsbauprämie: Hier kann man auch eigene Beiträge in den Vertrag einzahlen.
Der Staat zahlt 10% Prämie auf bis zu 700,- Euro (verheiratete 1.400,- €) Beitrag im Jahr. Auch hier gibt es eine Vorraussetzung, das das Einkommen die Grenze von 35.000,- € / verheiratete 70.000,- € nicht übersteigen darf.
Die Prämie muss jedes Jahr auf einem Formular gegenüber der Bausparkasse beantragt werden.
Das Guthaben muss später wohnwirtschaftlich genutzt werden, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, was aber auch eine Renovierung der Wohnung sein kann. Alternativ bekommt man das Guthaben incl. Verzinsung.

Mehr unter:   http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaupr%C3%A4mie

Bitte prüfen sie selber, ob sie eine der beiden Einkommensgrenzen unterschreiten und ob sie den maximalen Förderbeitrag schon einbezahlt haben, ansonsten würde es sich lohnen, hier einmalig einen Geldbetrag zu überweisen und die Förderung mitzunehmen…

Das Video aus der Reihe Mr.MoneyPenny gibt es hier.     (Achtung: noch alte Förder- und Einkommenswerte – Inhaltlich aber passend)

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Ruch

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