Änderung des Zusatzbeitrages in der GKV zum 1.1.2025

Wie jedes Jahr, ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Krankenversicherung  (Informationen dazu hier)  und auch die Beiträge in der GKV.

Der Gesetzgeber hat den Basisbeitrag auf 14,6% festgeschrieben und jede Krankenversicherung muss dann je nach Finanzsituation der KV einen individuellen zusätzlichen Beitragssatz festlegen. Die Krankenkasse muss die Versicherten bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages anschreiben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2025 beträgt 2,5%

Hier eine kleine Auswahl an Gesellschaften:

KKH                    3,78%
mkk – meine Krankenkasse (früher BKK VBU)          3,3%
Barmer                3,29%
Siemens BKK     2,9%
DAK                     2,8%
BKK MH Plus    2,56%

Kassen unterhalb des Durchschnittsbeitrages:

HEK                     2,5%
TK Techniker     2,45%

Wer bei einer Gesellschaft in der Gruppe oberhalb des Durchschnittsbeitrages ist, könnte sich aus finanziellen Gründen überlegen, seine Krankenkasse zu wechseln.

Dabei muss sei diesem Jahr die alte Krankenkasse gar nicht mehr extra gekündigt werden, sondern durch den Antrag bei der neuen Gesellschaft wird dies von dieser erledigt.

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Ihr
Wolfgang Ruch

 

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