Über die Wichtigkeit einer Auslandsreise KV habe ich bereits geschrieben und auch, wie eine Abrechnung aussehen muss, damit sie in Deutschland erstattet werden kann.
Ambulante Behandlungen werden vor Ort bezahlt und dann im Nachgang erstattet. Sollte es zu einem vollstationärem Auffenthalt kommen, wird dieser ungleich teurer und man sollte mit der Notrufzentrale der Auslandsreise KV in Kontakt treten, damit diese sich mit dem Krankenhaus in Verbindung setzt und eine Kostenübernahme erklärt. Außerdem werden die Diagnosen mit deutschen Ärzten besprochen und ggf. der Rettungsflug nach Deutschland organisiert, wenn eine adäquate Behandlung vor Ort nicht möglich ist.
Notrufzentralen: (Bitte immer die Vertrags-Nr. bereithalten)
Allianz Travel : +49 89 / 624 24 – 245
AXA / DBV: +49 221 148-36515
Barmenia: +49 202 438 – 00
DKV: +49 221 / 57 89 40 05
ERGO (DKV): +49 / 221 / 57 89 40 05 oder +49 / 911 / 9270 9225
Hanse Merkur: +49 40 / 55 55 78 77
Bei Fragen einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch