Die Reisesaison steht vor der Tür – höchste Zeit, diesen oft unterschätzen, aber entscheidenden Leistungsbaustein in den Fokus zu rücken.
Der Rücktransport ist keine Nebensächlichkeit, sondern ein zentrales Kriterium guter Auslandsreisekrankenversicherungen. Der Unterschied zahlt sich im Ernstfall aus.
Es gibt einen entscheidenden Unterschied, ob ein Rücktransport als „medizinisch notwendig“ oder „medizinisch sinnvoll“ eingestuft wird. Dieser kleine, aber feine Unterschied kann im Ernstfall über Zehntausende Euro und sogar über die Qualität der medizinischen Versorgung entscheiden.
Was bedeutet „medizinisch notwendig“?
Ein Rücktransport gilt als medizinisch notwendig, wenn die Behandlung im Ausland nicht möglich oder unzureichend ist. Nur dann übernehmen viele Versicherer die Kosten für den Rückflug, inklusive ärztlicher Begleitung.
Das Problem dabei: In vielen Reiseländern ist eine ausreichende medizinische Versorgung zwar möglich – wenn auch mit qualitativen Einbußen. Der Versicherer muss in diesem Fall nicht zahlen, da die Notwendigkeit streng medizinisch geprüft wird.
Was bedeutet „medizinisch sinnvoll“?
Wird ein Rücktransport als medizinisch sinnvoll definiert, bedeutet das: Auch wenn die Behandlung im Ausland grundsätzlich möglich ist, kann ein Transport in die gewohnte Umgebung – z. B. zur besseren Nachsorge, aus hygienischen Gründen oder aufgrund besserer medizinischer Standards – trotzdem gerechtfertigt sein.
Vorteil für den Kunden: Die Entscheidung liegt nicht nur bei der medizinischen Notwendigkeit, sondern berücksichtigt auch individuelle Umstände und Lebensqualität. Die Hürden für die Kostenübernahme sind dann deutlich geringer.
Eine kleine Formulierung mit großer Wirkung!
Achten Sie bei der Produktauswahl immer auf den genauen Wortlaut zur Rücktransportregelung. Als Versicherungsmakler kenne ich die kleinen, aber feinen Unterschiede und berücksichtige diese in der Produktempfehlung.
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Ihr Wolfgang Ruch