Gleich zu Anfang mal ein Beispiel aus der Praxis: Sie parken Ihr Auto am Hang und haben selbstverständlich die Handbremse angezogen. Doch nun reißt das Handbremsseil und Ihr Auto rollt auf ein anderes Fahrzeug. Sie haften, obwohl Sie als Fahrer kein Verschulden trifft. Warum genau Sie trotzdem haften erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Blogbeitrages. Denn eigentlich ist das Verschulden eine Voraussetzung für Haftungsansprüche:
Verschuldenshaftung § 823 BGB:
1.) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
2.) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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