Das Fahrrad hat heute als Verkehrsmittel einen Stellenwert erreicht, der oft nur noch vom Preis des Bikes übertroffen wird – und genau deshalb gelten für den Versicherungsschutz Rahmenbedingungen, die Sie kennen sollten!
Der Fahrraddiebstahl ist auf Antrag im Leistungsumfang der Hausratversicherung enthalten, entweder kostenfrei oder gegen Mehrbeitrag, bis zu fixen Entschädigungsgrenzen (prozentual von der Versicherungssumme bzw. festgelegter Euro-Betrag)
Bei einem Blick auf die Sicherungsvorschriften trennt sich dann die Spreu vom Weizen.
Die Sicherungsvorschriften für Fahrradschlösser im Hinblick auf den Versicherungsschutz variieren je nach Versicherungsgesellschaft und Police. Generell gibt es jedoch einige grundlegende Anforderungen und Empfehlungen, die Sie beachten sollten:
Schlosstyp:
- Viele Versicherungen setzen voraus, dass ein bestimmtes Mindestniveau an Schloss verwendet wird. Dies kann ein qualitativ hochwertiges Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss sein.
- Oft wird ein Schloss mit einer bestimmten Sicherheitsstufe verlangt, die von unabhängigen Prüfinstitutionen wie der Stiftung Warentest oder dem VdS zertifiziert ist.
Anbringung des Schlosses:
- Das Fahrrad muss an einem festen Gegenstand angeschlossen sein, der nicht leicht entwendet werden kann, z. B. ein fest im Boden verankerter Fahrradständer oder ein stabiler Pfosten.
- Nur das Abschließen der Räder oder des Rahmens ohne Anbindung an einen festen Gegenstand reicht oftmals nicht aus.So, wie auf diesen Bildern, sollte ein Fahrrad auf jeden Fall nicht angeschlossen werden. Da würde kein Versicherungsschutz bestehen. Das eine Fahrrad kann man einfach wegtragen und beim anderen läßt man mit dem Schnellspanner das Vorderrad angeschlossen stehen. Da hilft es auch nicht, das man ein gutes Schloss gekauft hat….
Abschließen bei Nichtbenutzung:
- Das Fahrrad sollte immer abgeschlossen werden, auch wenn es nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt ist.
- Manche Versicherungen verlangen, dass das Fahrrad sogar in einem abgeschlossenen Raum oder Keller zusätzlich gesichert wird (Nachtklausel).
Nachweis des Schlosses:
- Im Schadenfall verlangen einige Versicherungen einen Nachweis über den Kauf eines hochwertigen Schlosses (z. B. durch Vorlage des Kaufbelegs).
Es ist wichtig, dass Sie die spezifischen Anforderungen ihres Anbieters kennen und befolgen, um im Schadenfall abgesichert zu sein. Eine Nichtbeachtung dieser jeweils individuellen Vorgaben kann dazu führen, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall reduziert wird oder schlimmstenfalls ganz entfällt.
Vor allem muss man im Schadensfall beweisen können, dass man ein Fahrrad überhaupt besessen hat. Dafür gibt es meinen Fahrradpass.
Die Kunden, die den ausgefüllt nebst Beleg abgespeichert haben, haben auch keine Probleme bei der Schadenregulierung!
Außerdem kann der Fahrrad-Diebstahlschutz auch in einer separaten Fahrradversicherung abgesichert werden. Hier geht der Versicherungsumfang deutlich über den reinen Diebstahl hinaus und es können auch Fall- und Sturzschäden oder auch Verschleiß abgesichert werden. Für E-Bikes ist die Versicherung des Akkus, Motors oder der Elektronik möglich.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch