Gewusst wie: Gesetzliche Krankenkasse wechseln

Sind Sie unzufrieden mit Ihrer Krankenkasse, weil sie zu teuer wurde, der Service unfreundlich ist oder wichtige Leistungen nicht erstattet werden?  Dann können Sie Ihre Gesetzliche Krankenkasse wechseln. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und die jede Krankenkasse die an Ihrem Wohn- oder Arbeitsort zugelassen ist, muss Sie annehmen.

Schritt 1: Bindungsfrist beachten

Um wechseln zu können, müssen Sie mindestens 12 Monate lang Mitglied Ihrer aktuellen Kasse gewesen sein.
Ausnahme: Wenn Ihre Krankenkasse den Beitragssatz erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können vorzeitig wechseln.

Schritt 2: Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beantragen

Teilen Sie Ihrer Wunschkasse mit, dass Sie Mitglied werden möchten. Gerne übersende ich Ihnen die Unterlagen einer passenden Krankenkasse und helfe Ihnen bei der Abwicklung.

Benötigte Angaben:

  • Ihre Versichertennummer (bisherige Krankenkasse)
  • Angaben zu Ihrem Status (angestellt, selbstständig, im Studium, Rentner)
  • Einkommen (größer oder kleiner als die Jahresarbeitsentgeltgrenze)
  • Adresse
  • Gewünschter Eintrittstermin

Wichtig: Eine schriftliche Kündigung bei Ihrer alten Kasse ist nicht erforderlich. Die neue Kasse kümmert sich um die Kündigung.

Schritt 3: Prüfung durch die neue Kasse

Die neue Krankenkasse prüft Ihre Angaben und die Voraussetzungen für den Wechsel. Ist ein Wechsel möglich, teilt sie Ihnen den Eintrittstermin mit. Sie müssen dann Ihren Arbeitgeber formlos über den Wechsel informieren, damit dieser Sie elektronisch anmelden kann. Die Krankenkasse bestätigt dem Arbeitgeber Ihre Mitgliedschaft ebenfalls elektronisch.

Hinweis: Bei Rentnern meldet die neue Krankenkasse den Wechsel direkt der Rentenversicherung.

Schritt 4: Kündigungsfristen einhalten

Die Kündigung wird Ende des übernächsten Monats wirksam. Beispiele:

  • Kündigen Sie bis Ende Mai, sind Sie ab August Mitglied der neuen Krankenkasse.
  • Kündigen Sie bis Ende Juni, sind Sie ab September Mitglied der neuen Krankenkasse.

Bei einem Beitragsanstieg können Sie bis Ende des Monats kündigen, in dem Ihre Krankenkasse den höheren Beitrag erstmals verlangt. Der Kündigungszeitraum bleibt wie oben beschrieben, solange der höhere Zusatzbeitrag gilt.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

 

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