Kfz-Versicherung – Kostenfrei einen Zusatzfahrer einschließen

Viele Autofahrer nutzen ihre Fahrzeuge ausschließlich selbst und profitieren dadurch vom sogenannten „Alleinfahrerrabatt“ bei ihrer Kfz-Versicherung. Dieser Rabatt bedeutet jedoch auch: Es darf kein anderer Fahrer das Auto nutzen. Doch was tun, wenn es plötzlich erforderlich ist, das Steuer jemand anderem zu überlassen? Etwa bei einer langen gemeinsamen Reise oder wenn man selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht fahrtauglich ist?

Für solche Fälle bieten einige Versicherer eine kulante Lösung an: Die temporäre, kostenfreie Aufnahme eines Zusatzfahrers. Dies ist besonders praktisch, wenn nur für kurze Zeit ein weiterer Fahrer benötigt wird und man keine dauerhafte Vertragsänderung vornehmen möchte.

Nachfolgend finden Sie beispielhafte Regelungen einiger Versicherer:

VHV Versicherung:

  • Maximal 2 Zeiträume pro Jahr mit insgesamt bis zu 4 Wochen Dauer.
  • Möglich sind z. B. 2×2 Wochen oder 1×3 Wochen und 1×1 Woche.

Itzehoer Versicherung:

  • Es besteht ein Zeitbudget von 14 Tagen pro Jahr.
  • Flexibel einsetzbar: z. B. 1x für 14 Tage oder 14x für je 1 Tag.

KRAVAG Versicherung:

  • Ein Jahreskontingent von 30 Tagen.
  • Völlig frei einteilbar: z.B. 1x für 30 Tage, 5x für 6 Tage oder bis zu 30x für je 1 Tag.

Wichtiger Hinweis: Diese Kulanzregelungen sind nicht Bestandteil der  Versicherungsbedingungen. Es handelt sich um interne Richtlinien, die sich jederzeit ändern können und auf die kein rechtlicher Anspruch besteht.

Um diese Regelung nutzen zu können, brauche ich per e-mail folgende Informationen von Ihnen:
– Name des zusätzlichen Fahrers (incl. Geburtsdatum)
– konkreter Zeitraum mit Beginn- und Enddatum

Bitte mind. 48 Stunden vor der Nutzung des Fahrzeugs durch einen anderen Fahrer, die Info an mich senden.
Umso früher, desto besser. Ich kümmere mich dann um den Einschluss dieses Zusatzfahrers.

Sie haben Fragen dazu oder möchten wissen, ob Ihre Versicherung diesen Service anbietet?
Dann einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

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