Ein Umzug in eine neue Wohnung oder sogar ein Haus wird meistens von langer Hand vorbereitet. Beginnt doch mit dem Einzug ein neuer Lebensabschnitt.
Nur das Thema Versicherungen wird dabei leider manchmal etwas vernachlässigt. Das kann böse Folgen haben.
Während es sich bei der Unfallversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, etc. um Personenversicherungen handelt, die an jeden Ort der Welt „mitgehen“, ist es bei der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung etwas anders.
Wenn Sie z.B. ein Haus kaufen, gibt es in der Regel von dem Vorbesitzer eine Wohngebäudeversicherung. Diese geht kraft Gesetz auf den Erwerber über und kann erst mit Eigentumseintrag ins Grundbuch außerordentlich gekündigt werden. (siehe auch §96 VVG)
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