Checkliste: Umzug und meine Versicherungen

Ein Umzug in eine neue Wohnung oder sogar ein Haus wird meistens von langer Hand vorbereitet. Beginnt doch mit dem Einzug ein neuer Lebensabschnitt.

Nur das Thema Versicherungen wird dabei leider manchmal etwas vernachlässigt. Das kann böse Folgen haben.

Während es sich bei der Unfallversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, etc. um Personenversicherungen handelt, die an jeden Ort der Welt „mitgehen“, ist es bei der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung etwas anders.

Wenn Sie z.B. ein Haus kaufen, gibt es in der Regel von dem Vorbesitzer eine Wohngebäudeversicherung. Diese geht kraft Gesetz auf den Erwerber über und kann erst mit Eigentumseintrag ins Grundbuch außerordentlich gekündigt werden. (siehe auch §96 VVG)

Bei einer Hausratversicherung ist der Hausrat des Kunden versichert, der sich am Versicherungsort befindet. Wenn Sie also umziehen, bringen Sie ihren Hausrat in eine neue Wohnung. Die Hausratversicherung hat aber in der Police noch als „Versicherungsort“ die alte Wohnung stehen. Brennt es nun in der neuen Wohnung, haben sie keinen Versicherungsschutz!

Die meisten Versicherer bieten glücklicherweise für eine Übergangszeit Versicherungsschutz für beide Wohnungen an, denn der Hausrat wird ja nicht mehr, sondern nur verlagert. Dafür muss man dem Versicherer aber vor dem Umzug eine Mitteilung senden!

Hier meine Checkliste:

a)      Adressänderung an alle Versicherungen senden. (Bitte vorher am Briefkasten ein Namensschild anbringen)

b)      Änderung des Risikoortes in der Hausratversicherung incl. Beantragung der Versicherung für beide Objekte für bis zu 2 Monate.

c)      Überprüfung des Versicherungsschutzes. Reicht die Versicherungssumme noch aus? Einen Unterversicherungsverzicht erhält man i.d.R bei einer Versicherungssumme von 650,- Euro / qm.  (hier als Video)

d)     Überprüfung der Mindestsicherungen der neuen Wohnung mit Anfrage und Bestätigung bei der Hausratversicherung. (Bitte senden Sie mir dazu ein Foto von dem Türschloss der Wohnung.)

e)      Ausstellung einer neuen Maklervollmacht auf die neue Adresse.

Gerne bin ich Ihnen bei diesen Punkten behilflich. Geben Sie mir einfach eine Info.

Ihr
Wolfgang Ruch

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