4. Februar 2016
von Wolfgang Ruch
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12 Gründe warum Sie eine Hausratversicherung brauchen

623-glasbruchDie Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung. Dennoch gehört sie hierzulande zu den beliebtesten Policen. In Deutschland besitzen über 50 Millionen Personen eine Hausratversicherung im Haushalt. Der durchschnittliche Deutsche hat eine 91 Quadratmeter große Wohnung und einen durchschnittlichen Versicherungswert für Hausrat von 55.000 €. Vergleichbar mit dem potenziellen Risiko fällt die Versicherungsprämie relativ günstig aus.

Ich möchten Ihnen nachstehend 12 Gründe nennen, weshalb Sie eine eine Hausratversicherung benötigen.

1. Im letzten Jahr gab es 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche!
Etwa alle 3 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die Schadenhöhe aller versicherten Wohnungseinbrüche belief sich insgesamt auf 480 Millionen €, was einem durchschnittlichen Schaden von 3.300 € entspricht. In den vergangenen fünf Jahren hat die Anzahl der Schäden um 25 % zugenommen.

2. Im letzen Jahr gab es 330.000 versicherte Brandschäden!
Beispiel: Durch einen technischen Defekt an der Spülmaschine gerät die Küche in Brand. Der durchschnittliche Brandschaden belief sich hierbei auf 1.150 €.
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2. Februar 2016
von Wolfgang Ruch
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Forwarddarlehen oft vorzeitig kündbar

Ein Darlehen, welches durch eine Grundschuld besichert ist (Immobiliendarlehen) ist i.d.R. während der Laufzeit nicht änderbar.
Auch die Vorzüge einer Sondertilgung oder Tilgungssatzänderung muss schriftlich im Vertrag geregelt sein, sonst ist es nicht vorhanden.

Lediglich eine Regelung ist immer vorhanden, auch wenn es nicht im Vertrag steht.  (§489 BGB)

Ein Immobiliendarlehen ist bei einer mehr als zehnjährigen Zinsbindung nach dem 10. Jahr der Vollauszahlung mit einer Frist von 6 Monaten kündbar – und zwar nur für den Kunden. Egal, ob er ggf. eine 15jährige Zinsbindung vereinbart hat.

Spannend ist es jetzt, wenn ein Kunde ein Forwarddarlehen mit der Bank abgeschlossen hat. Wann fängt hier die neue 10-Jahresfrist an. Die Banken haben bisher natürlich gerne die Meinung vertreten, dass diese zum Zeitpunkt der Umschuldung / Auszahlung des Darlehens erfolgt.

Das Landgericht Bochum hat jetzt in einem Urteil (Az: I-1 O 68/15) gegen die Sparda Bank festgestellt, dass bei einem Forwarddarlehen die Zinsbindung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt und nicht mit dem Beginn der neuen Zinsbindung.

Ein klarer Sieg für den Verbraucherschutz.

Es gibt Fragen dazu, oder sie brauchen ein neues Immobiliendarlehen?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.

Ihr
Wolfgang Ruch

29. Januar 2016
von Wolfgang Ruch
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Mr.MoneyPenny – Ablauf eines Immobilienerwerbs

Sie möchten eine Immobilie erwerben?  Das ist ein großer Schritt, der gut geplant sein soll, da es auf verschiedene Fristen in dem Ablauf ankommt.

Hier einmal den Ablauf eines Immobilienerwerbs aus Sicht eines Käufers mit Hinweisen, worauf unbedingt geachtet werden  sollte.

28. Januar 2016
von Wolfgang Ruch
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Kfz Versicherung – Erläuterungen zu den Leistungspunkten

3428-rushhourOftmals kennen Sie sich als Kunde mit der Ausstattung Ihres Fahrzeugs um ein Vielfaches besser aus, als mit dem Inhalt Ihrer Kfz-Versicherung. Sie können erklären was TCR ist, warum der Wagen ABS hat und ob 4WD permanent ist oder situativ zugeschaltet wird.

Doch wie sieht das bei der Kfz-Versicherung aus?

Der Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter, die GAP-Deckung oder Eigenschäden – all das sind häufig die berühmten „böhmischen Dörfer“ für die Versicherungskunden. Im Internet gibt es eine Vielzahl von Onlinerechnern, die als Unterstützung für das günstigste Angebot herangezogen werden. Nur mehr als ein reiner Preisvergleich kommt da selten heraus. Die Unterschiede in den Versicherungsbedingungen werden erst im Schadensfall bemerkt, nur leider ist es dann zu spät.

Daher habe ich hier einmal die wichtigsten Leistungspunkte als ausführliche Erläuterung zusammengeschrieben, damit Sie diese Punkte in den Versicherungsbedingungen Ihres Angebotes vergleichen können.

Natürlich muss die Kfz-Versicherung günstig sein, aber Sie müssen auch prüfen, was Sie kaufen. Daher empfehle ich, zumindest diese Erläuterungen durchzuarbeiten, die für Sie wichtigen Punkte herauszufiltern und dann die Vorschläge aus mindestens drei Angeboten damit abzugleichen.
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22. Januar 2016
von Wolfgang Ruch
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Mr.MoneyPenny – Grundlagen zur Riester-Rente

Viele Riester-Verträge wurden vor Jahren einmal abgeschlossen und leider nicht an die jährliche Einkommensänderung angepasst.
Dadurch kann es passieren, dass nicht mehr die volle Förderung ausbezahlt wird.
Daher ist eine jährliche Überprüfung des Vertrages unerlässlich.

Hier geht es zu den Grundlagen zur Riester-Rente.

Wichtiger Hinweis: Seit dem Jahr 2018 beträgt die Grundförderung 175,- Euro, statt 154,- Euro

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21. Januar 2016
von Wolfgang Ruch
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Kunden vertrauen unabhängiger Beratung

Vielen Dank an alle Kunden, die i-Punkt Brigitte Richter zum Top Berater gewählt haben.
Kunden suchen für das sensible Thema Versicherungen, Finanzierungen und Finanzen einen vertrauensvollen und kompetenten Ansprechpartner.
Neue Kunden fragen mich oft, ob es schon Empfehlungen gibt.
Für sie ist es besonders wichtig, lesen zu können, was andere Kunden sagen.

Who Finance ist ein unabhängiges Portal, in die Kunden ihre Finanzberater bewerten können.
Bewertet wird: Beratungsqualität, Servicequalität, Produktangebot, Preis, Kommunikation und Schadenregulierungspraxis ihres Beraters.

In dieser Bewertung haben die Kunden Brigitte Richter zu den 5 Top Beratern im Umkreis von 50 km um Leegebruch und zur Top Beraterin im Umkreis von 20 km ausgewählt.

Das Internetportal WhoFinance hat rund 62.000 Bewertungen für Finanzberater gesammelt und daraus eine Liste der 300 am besten bewerteten Versicherungsexperten erstellt.

Und zufriedene Kunden empfehlen den selbst genossenen Service auch gerne an ihre Freunde weiter.

Daher auch meine Bitte:
Schreiben auch Sie Ihre Bewertung:
Wie?  Direkt auf den Link gehen und bewerten:
https://www.whofinance.de/bewertung-abgeben/fuer/berater/135392/

Welche Erlebnisse gab es mit meiner Beratung?
Über eine Bewertung würde ich mich sehr freuen, gerne auch ausführlich.

Ihre
Brigitte Richter

19. Januar 2016
von Wolfgang Ruch
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Was passieren kann, wenn man keine Haftpflicht hat

Die Privathaftpflicht gehört sicherlich neben der Krankenversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

(hier geht es zum Video zur Privathaftpflicht)

Häufig werde ich auch gefragt, wie hoch kann denn solch ein Schaden überhaupt werden und welche Versicherungssumme ist hier sinnvoll. Zum Glück sind die Haftpflichtschäden meiner Kunden sehr übersichtlich gewesen und trotzdem sollte eine Versicherungssumme niemals geringer als 3 Mio Euro sein, besser 10 Mio Euro, um keine Deckungslücke zu haben und privat haften zu müssen.

Was passieren kann, wenn man keine Privathaftpflichtversicherung hat und wie schnell es gehen kann, hat mein Kollege Matthias Schlattmeier aus meinem Netzwerk in einem tollen Blogbeitrag in einem Interview beschrieben.

 

Eine unbedachte Bewegung, 900.000 Euro Schaden und Privatinsolvenz.
Ina in einem außergewöhnlichen Interview

Bei diesem Interview handelt es sich um eine Geschichte wie sie sich tatsächlich am 11. Januar 2004 -unmittelbar vor meiner Haustür- ereignet hat. Aus Rücksicht auf die betroffene Person habe ich –in Absprache mit ihr- eine fiktive Person als Interviewpartner gewählt. Ich war damals live dabei und erinnere mich heute noch sehr gut.
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18. Januar 2016
von Wolfgang Ruch
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Der Arbeitgeber bietet mir eine BAV an – was soll ich tun?

Diese Frage erhalte ich in letzter Zeit regelmäßig. Eine generelle Antwort ist hier nicht möglich, daher fasse ich hier einmal ein paar Überlegungen zusammen:

Hintergrund: Der Arbeitgeber ist per Gesetz verpflichtet, jedem Angestellten eine Gehaltsumwandlung als BAV (Betriebliche Altersversorgung) anzubieten. Wenn dieses Angebot unterbleibt, macht er sich Schadenersatzpflichtig. Die Entscheidung, welchen Durchführungsweg und welche Gesellschaft angeboten wird, liegt beim Arbeitgeber. Der Mitarbeiter darf zwar Wünsche nennen, jedoch muss der Arbeitgeber diesen nicht folgen. (Dies ist ein wichtiges Argument, auf das wir später noch mal eingehen.)
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14. Januar 2016
von Wolfgang Ruch
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Soldaten und die PKV

Im Bereich der privaten Krankenversicherung hat man es manchmal wirklich nicht leicht. Möchte man sich als Selbständiger oder gut verdienender Arbeitnehmer privat krankenversichern, müssen etliche Faktoren beachtet werden. BBG, JAEG, Familienstand und ob Kinder vorhanden oder geplant sind, sind nur einigen wenige Informationen, die man berücksichtigen muss.

Sind Sie jetzt auch noch Beihilfeempfänger, wird die Thematik nicht unkomplizierter. Und um noch einen oben drauf zu setzen: Sie sind Soldat.
Welche Rahmenbedingungen hier vorliegen und zwingend zu beachten ist, möchte ich Ihnen in diesem Artikel näher bringen.

Grundlegende Absicherung von Soldaten
Für die Zeit ihres aktiven Dienstes genießen Bundeswehrsoldaten in Deutschland unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Dies ist eine Form der freien Heilfürsorge und umfasst alle zur Erhaltung der Gesundheit, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von Erkrankungen und Behandlung von Erkrankungen erforderlichen medizinischen Leistungen. In der Praxis bedeutet das, der Soldat begibt sich zur Behandlung zu einem Truppenarzt. Diesem obliegt die primäre Behandlungszuständigkeit. Er entscheidet, koordiniert und organisiert Behandlungen bei Fachärzten oder in zivilen Krankenhäusern. Es besteht keine freie Arztwahl. Aber betrachten wir mal den Absicherungsbedarf dieser speziellen Klientel:
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