Sind Sie ein PEP?

geldscheine-gerolltWie einfach war es noch vor ein paar Jahren. Ein Kunde wollte ein Konto und ich habe es ihm vermittelt. Dann kam das ganze Thema Identifizierung und inzwischen darf ich als Vermittler meine Kunden alle 2 Jahre legitimieren. Man weis ja nicht, was die böses mit ihrem Geld anstellen…
Neben den allgemeinen Aufgaben zur Vermeidung der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung muss jetzt auch noch festgestellt werden, ob es sich bei meinem Kunden um einen PEP (Politisch exponierte Personen) handelt, denn für diese gelten besondere Überwachungskriterien.

In den Formularen zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz muss der Kunde die Frage, ob er ein PEP ist mit ja oder nein beantworten.

Daher diese kurze Zusammenfassung zur korrekten Beantwortung der Frage:

Es dreht sich hierbei um einen Vorgang im Zusammenhang mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG), kurz „Geldwäschegesetz”. Hier sind sogenannte Politisch Exponierte Personen gemeint, die aufgrund ihres Status und ihrer Funktion unter besonderer Beobachtung stehen. Der Gesetzgeber sieht diesen Punkt als sehr wesentlich an. Im Zusammenhang mit der Kundenidentifizierung ist das Thema „PEP” zwingend abzufragen und zu dokumentieren. Im Rahmen der GwG-Anpassung im Dezember 2013 spielte „PEP” eine zentrale Rolle.

Bezüglich „PEP” gelten die Verstärkten Sorgfaltspflichten nach § 6 Abs 2 GwG. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass das GwG nicht nur für die klassische Geldwäsche gilt sondern auch alle anderen strafbaren Handlungen wie Betrug, Unterschlagung, Steuervergehen (Schwarzgeld), Hinweise auf Drogen, etc beinhaltet. Ein besonderer Punkt ist die Terrorismusfinanzierung, hier muss das Thema „PEP im Ausland” in einen besonderen Fokus gestellt werden.

Wer sind PEPs?
Politisch exponierte Personen (PEP) sind gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 Geldwäschegesetz diejenigen natürlichen Personen, die ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, deren unmittelbare Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen.

Was sind PEPs?
Personen, die im In- und Ausland ein wichtiges öffentliches Amt ausüben oder ausgeübt haben, wie
• Personen mit Funktionen auf Bundesebene (Abgeordnete als Mitglieder des Bundestages), Bundespolitiker, Bundesrichter sowie die Landesministerpräsidenten
• Staats- und Regierungschefs, (stellvertretende) Minister bzw. Staatssekretäre,
• Parlamentsmitglieder,
• Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden,
• Botschafter, Geschäftsträger, hochrangige Offiziere der Streitkräfte und Religionsführer,
• Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen.

Unterhalb nationaler Ebene gelten öffentliche Ämter nur dann als wichtig, wenn sie mit ähnlichen Funktionen auf nationaler Ebene vergleichbar sind.

Kommunale Funktionen sind nicht relevant.

Eine Person, die seit mindestens einem Jahr keine wichtigen öffentlichen Ämter im Sinne der o. g. Tätigkeiten ausgeübt hat, ist nicht mehr als politisch exponiert zu betrachten.

Wer sind die unmittelbaren Familienmitglieder im Sinne des GwG?
• der Ehepartner,
• der Partner, der nach einzelstaatlichem Recht dem Ehepartner gleichgestellt ist
• die Kinder und deren Ehepartner und Partner
• die Eltern
• die Geschwister

Was ist eine bekanntermaßen nahestehende Person?
eine natürliche Person, die bekanntermaßen mit einer natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu dieser Person unterhält

und/oder
eine natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin einer Rechtsperson ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen der natürlichen Person, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat, errichtet wurde.

Fazit / To do
Alle Kunden sind regelmäßig in angemessenem Zeitraum auf PEP-Eigenschaften zu überprüfen und die Ergebnisse sind entsprechend zu dokumentieren. Sobald Sie auf PEP-Indizien stoßen gelten, wie schon oben erwähnt, die Verstärkten Sorgfaltspflichten gem. § 6 Abs. 2 GwG. Diese sind unbedingt umzusetzen und zu dokumentieren. Dazu gehören jährliche persönliche Besuche, die Betrachtung des Umfelds, genaue Betrachtung von Transaktionen und das Erkennen von evtl. geänderter Geschäftstätigkeit.

Wichtig: Der Kunde hat hier eine Mitwirkungspflicht! Wenn Auskünfte verweigert werden muss die künftige Zusammenarbeit überdacht werden. Auch eine Verdachtsmeldung gem. § 11 GwG wäre ggf. erforderlich, bei vermuteten Unregelmäßigkeiten ist dies verpflichtend.

Ihr
Wolfgang Ruch

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