Fahrradversicherung in der Hausrat – Welche Summe nimmt man denn jetzt?

Oft beginnt alles mit der Anschaffung eines sehr teuren Fahrrades. Sie gönnen sich etwas und lässt einige tausend Euro für ein Rennrad oder – heute häufiger – ein E-Bike im Zweiradfachgeschäft. Ein derartiger Wert außerhalb der eigenen vier Wände weckt hohen Bedarf nach ausreichender Absicherung. Eigentlich keine Herausforderung, denn den Einschluss des einfachen Fahrraddiebstahlrisikos dürfte wohl in jeder Hausratversicherer in Deutschland möglich sein.

Die Höhe der Versicherungssumme sollte an dieser Stelle allerdings gründlich überdacht werden. Wenn es nur ein einziges Rad im Haushalt gibt, sollte es keinerlei Probleme geben. Bei mehreren Rädern sieht die Sache schon etwas anders aus. Genügt der Neuwert des teuersten Fahrrades? Was, wenn mehr als nur ein Rad entwendet wird? Hat man dann zwei Schadenfälle, für die dann jeweils die vereinbarte Summe zur Verfügung steht?

Ganz grundsätzlich

Es ist nachvollziehbar, dass man die Grenze beim Wert des höchstwertigen Rads ziehen möchte – auch wenn das dem grundsätzlichen Handling in der Hausratversicherung widerspricht. Für den „Basisschutz“ wählt man für alle darin enthaltenen Gefahren eine Gesamtversicherungssumme, auch wenn z. B. bei einem Einbruchdiebstahl nur der Fernseher entwendet wird. Das Motto in Hausrat ist also eigentlich „Ich sichere alles ab!“.

Werfen Sie einen Blick in Bedingungen, werden Sie dort keine Beschränkung der Entschädigungsgrenze für Fahrraddiebstahl oder eine Begrenzung auf ein einzelnes Rad finden. Man muss daher davon ausgehen, dass der Verfasser der Bedingungen, dem Hausratgrundsatz folgend, auch hier eine gesamtheitliche Absicherung des Radbestands im Sinn hat. Ja, aber müsste dann nicht auch Unterversicherung ein Thema sein? Eine sehr gute Frage! Die Antwort lautet: Nein. Mit dem Einschluss des einfachen Fahrraddiebstahlrisikos erweitern Sie die Hausratversicherung um eine weitere Gefahr. Die Versicherungssumme des Hauptvertrags gilt ebenfalls dafür, allerdings wird die Erstattung im Leistungsfall mit der vereinbarten Entschädigungsgrenze eingeschränkt. Auf das praxisferne, rein theoretische Gedankenspiel, die Versicherungssumme würde nicht einmal für die Fahrräder im Haushalt ausreichen, müssen wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Ein Rad gestohlen, ein Schadenfall — zwei Räder gestohlen, zwei Schadenfälle?

Es steht pro Schadenfall also eine vereinbarte Entschädigungsgrenze zur Verfügung. Wird nur ein Rad gestohlen und hat man die Entschädigungsgrenze ausreichend hoch gewählt, dann gibt es keine Probleme. Gehen wir nun aber davon aus, dass bei einem ausgedehnten Familienausflug ins Freibad zwei Räder gestohlen werden. Der Neuwert beider Räder beträgt 7.000 Euro; für Fahrraddiebstahl wurden 4.000 Euro vereinbart. Ist es nun in Ordnung, wenn der Versicherer lediglich 4.000 Euro erstattet?

Ja, das wird es in aller Regel tatsächlich sein. So wie es als ein Schaden gewertet wird, wenn Einbrecher aus dem Haus und aus der Garage etwas mitgehen lassen, sieht man auch den Diebstahl mehrerer Räder als eine Tat. Natürlich gibt es Ausnahmen: Beispielsweise dann, wenn mehrere Familienmitglieder getrennt voneinander mit ihren Rädern unterwegs sind und ihre Räder jeweils an ganz unterschiedlichen Plätzen abstellen. Das wäre aber ein großer Zufall.

Probleme im Voraus vermeiden!

Nun zeigt die Erfahrung, dass es bei der „nur-ein-Rad-Erstattungsgrenze“ immer wieder Probleme im Schadenfall gibt – auch bei den Versicherern, die vorher doch aber eigentlich bestätigt hätten, dass es genügen würde… Wenn man unseren bisherigen Ausführungen folgt, ist das auch verständlich. Daher unser Rat an Sie: Gehen Sie auf Nummer sicher und setzen Sie hier eine Summe an, die für die Räder eines Haushalts ausreicht.

Oder setzen Sie auf Tarife, die von Haus aus bereits problemreduzierende Lösungen durch hohe Versicherungssummen für Fahrräder beinhalten.

Beweisfrage:

In jeden Fall gilt auch bei einem Fahrraddiebstahl: Der Kunde ist verpflichtet zu beweisen, dass er solch ein Fahrrad überhaupt besessen hat. Daher immer schön die Rechnung aufbewahren und zusätzlich den Fahrradpass erstellen. Vor allem, wenn keine Rechnung mehr vorliegt oder das Fahrrad gebraucht gekauft oder geschenkt wurde.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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