Hausratversicherung – Uhren sind keine Wertsachen… grundsätzlich

UnbenanntFrauen sammeln Handtaschen und Schuhe – vor allem Schuhe! Als Mann neigt man schnell dazu, dies zu belächeln und übersieht dabei nur zu gerne den eigenen Sammelfetisch. Egal ob es nun Schallplatten sind, Comics oder Lego. Männer sind in aller Regel die größeren Sammler. Und nicht wenige sammeln Uhren.

Da geht es dann meist weniger um Modelle der Marken Casio oder Meister Anker. Breitling, Glashütte oder – natürlich – auch Rolex zählen hier zu den begehrten Herstellern. Der Einstieg bei hochwertigen Chronographen beginnt bereits bei rund 2.000 Euro und ist damit auch für den Otto Normalverbraucher ersparbar. Wurde das Uhrengen vom Vater und/oder Großvater weitergegeben, kommen durch Geschenke oder Erbschaft, auch bei an sich kleiner Stückzahl, recht große Werte zusammen. Werte, die natürlich über eine Hausratversicherung versichert werden sollten.

Vom Gefühl her stuft man eine Uhr für 2.000 Euro schnell als Wertgegenstand ein. Sei es nun, weil man sie mehr als Schmuckstück, denn als Zeitmesser ansieht oder aber, weil 2.000 Euro einfach sehr viel Geld für einen so kleinen Gegenstand sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in seinem Beschluss vom 10. November 2011 (Az.: 10 U 771/11) jedoch, dass es sich bei Uhren – im konkreten Fall sogar solche mit Gold- oder Platinverzierungen bzw. –besatz – nicht um Wertsachen handle. Dies wurde damit begründet, dass der Hauptzweck einer Uhr die Funktion des Zeitmessens sei und der Schmuckcharakter damit nicht im Vordergrund stünde. Grundsätzlich fallen Uhren damit in den „normalen“ Hausrat – außer natürlich, ein Versicherer erwähnt Uhren in seinen Bedingungen ausdrücklich bei der Aufzählung, was unter den Wertsachenbegriff fällt.

Bei Wertsachen – das wissen wir alle – gibt es im Normalfall immer einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme als Obergrenze, der noch erweitert werden kann. Einige Versicherer bieten hier den Einschluss von bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme an. Das relativiert sich im nächsten Augenblick aber wieder, da natürlich auch die einzelnen Sublimits innerhalb der Wertsachen beachtet werden müssen.

Für Schmuck, Edelsteine, Perlen und Sachen aus Gold und Platin, die außerhalb anerkannter und verschlossener Wertschutzschränke aufbewahrt werden, gelten meist sehr viel niedrigere Entschädigungsgrenzen. In unserem Leistungsvergleich können Sie sehen, dass die Spanne zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen sehr weit auseinandergeht.

Für die Uhrenfreunde ist es natürlich am besten, wenn Uhren als normaler Hausrat gezählt werden. Dann kann in den meisten Fällen ohne Erweiterung zu den „Werkseinstellungen“ eines Tarifes versichert werden – keine nennenswerte Häufung weiterer Wertsachen im Haushalt natürlich vorausgesetzt.

Aber: Gegenstände aus Gold…
Von alledem unberührt kann der Aufzählungspunkt „Gegenstände aus Gold…“ sein. Besteht eine Uhr überwiegend aus Gold, dann kann man begründet an der Primäraufgabe des Zeitmessens zweifeln. Dann ist es wohl schon eher ein Schmuckgegenstand.

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Ihr
Wolfgang Ruch

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