Immobilieneigentum und Versicherungsschutz

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Versicherungen sind für viele eine lästige Sache. So kosten sie regelmäßig Geld und ob man im Schadensfall wirklich die erhoffte Leistung erhält kann man heute noch nicht sagen. So denken viele, mit denen ich mich über dieses Thema unterhalte. Weiterhin versuchen viele die Versicherung nach dem Preis auszuwählen, was häufig mit geringeren Leistungen einhergeht, was dann im Schadensfall wirklich zu Leistungsausschlüssen führen kann.

Meine Aufgabe als Versicherungsmakler ist es, den Kunden die einzelnen Versicherungsarten vorzustellen und die Vor- und Nachteile herauszuarbeiten. Die abschließende Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Tarif trifft dann der Kunde.

Heute soll es um die Versicherungen „Rund ums Haus“ gehen:

Wohngebäude: Eine Wohngebäudeversicherung versichert das Haus gegen die Risiken „Feuer“, „Leitungswasser“, „Sturm und Hagel“ und ggf. „Elementarschäden“. Dabei ist darauf zu achten, dass jede dieser Risiken auch in der Police namentlich genannt wird, da es ansonsten nicht versichert ist!

Zur Berechnung der Versicherungssumme gibt es zwei verschiedene Modelle:

a) Wohnflächen-/ oder Qm-Modell Hier gibt es keine Versicherungssumme, sondern das Haus ist mit der versicherten Größe in der heutigen Beschaffenheit versichert. Wichtig: eine auch nur geringe Falschberechnung der Wohnfläche führt zu einem Unterversicherungsverzicht und im Schadensfall zu einem Leistungsabzug.

b) Versicherungssumme 1914: Mit dieser Berechnungsmethode haben die meisten Kunden ihre Probleme. So wird der Wert des Hauses in einen Geldbetrag in Mark aus dem Jahre 1914 runtergerechnet. Dies auch, wenn das Gebäude erst viele Jahre oder Jahrzehnte später errichtet wurde. Dieser Wert 1914 wird in der Police festgeschrieben und ändert sich nicht. Sollte das Haus jedoch einmal abbrennen, werden die Aufbaukosten in den Folgejahren durch Lohn und Materialkostensteigerungen immer teurer. Diese Kostensteigerung wird durch den Baupreisindex  abgebildet, der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. D.h. die Versicherungssumme erhöht sich jedes Jahr, ohne das der Vertrag angepasst werden muss.

Wichtig ist natürlich, dass die Versicherungssumme korrekt berechnet wurde. Dafür gibt es einen Berechnungsbogen.

Grundbesitzerhaftpflicht: Der Eigentümer eines Grundstücks haftet für alles, was auf diesem Grundstück passiert. Auch, wenn er selber kein Verschulden hat.

Beispiel:
Es schneit und der Eigentümer hat nicht oder nicht korrekt den Schnee vor dem Haus beseitigt. Ein Passant rutscht aus und bricht sich das Bein. Die Krankenkasse wird die Behandlungskosten einfordern und der Verletzte ein Schmerzensgeld.

Durch Sturmböen fällt ein Blumentopf auf die Straße und trifft einen Passanten. Auch hier haftet der Gebäudeeigentümer.

Nach starkem Schneefall löst sich ein Schneebrett vom Dach und beschädigt ein vor dem Haus parkendes Fahrzeug.

Die Kosten können ins unermessliche gehen und daher ist es eigentlich Pflicht für jeden Grundstückseigentümer eine Grundbesitzerhaftpflicht zu besitzen, die im Schadensfall den Vorgang prüft, berechtigte Ansprüche bedient und unberechtigte Ansprüche ablehnt.

Anmerkungen: Diese Versicherungen sollte jeder Haus-/ Grundstückseigentümer besitzen. Sollten Sie eine Eigentumswohnung ihr Eigen nennen, werden Sie feststellen, dass Sie diese beiden Versicherungen gar nicht besitzen. Das liegt daran, dass die Hausverwaltung gesetzlich verpflichtet ist, diese beiden Versicherungen für alle Eigentümer abzuschließen. Ich rate allen Kunden in unregelmäßigen Abständen, diese Versicherungspolicen einmal von der Hausverwaltung zur Sichtung anzufordern.

Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses benötigen in der Regel auch keine selbständige Grundbesitzerhaftpflicht, da dieses Risiko in der Privathaftpflicht enthalten ist. Aber Achtung: Sollte das selbst bewohnte Haus eine Einliegerwohnung haben, oder ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus sein, dann ist dies in der Privathaftpflicht meist nicht mehr versichert. Eine Überprüfung lohnt hier auf jeden Fall.

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