Kfz Versicherung – Das Quotenvorrecht: es nicht zu kennen, kostet Geld!

Kennen Sie die Quotenvorrechtsregelung in der Kfz-Versicherung? Falls nicht, dann sollten Sie weiterlesen. Es kann wichtig für Ihren nächsten Kfz Schadensfall werden.

Verkehrsunfall ist nicht gleich Verkehrsunfall! Oftmals ist nicht ein Betroffener als der Verursacher auszumachen, sondern die Verantwortung wird zwischen den Betroffenen aufgeteilt. Wenn Ihr Kunde nun neben der Haftpflicht auch über eine Vollkaskoversicherung verfügt, dann stellt sich die Frage: Welcher Versicherer wird in Anspruch genommen? Die (kunden-) eigene Vollkaskoversicherung oder die Haftpflicht des Unfallgegners?
Es gibt aber noch eine dritte Option, welche meist die sinnvollste Variante darstellt: die Abrechnung nach dem Quotenvorrecht.

Das Quotenvorrecht ist ein Prinzip in der Kraftfahrt-Versicherung, das den Versicherungsnehmer schützt, wenn er einen Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten hat und gleichzeitig auch eine eigene Teilschuld besteht, somit also eine Schuldteilung vorliegt. Durch die Inanspruchnahme beider Versicherungen bekommt der Versicherungsnehmer als Unfallbeteiligter häufig mehr Versicherungsleistung, als wenn nur eine der beiden Versicherungen in Anspruch genommen wird.

Hier ein Beispiel, um das Konzept zu verdeutlichen:

Gehen wir von einem Unfallschaden aus, wie er so (oder so ähnlich) täglich auf den Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren vorkommt: Sie möchten rückwärts aus einer Parkbox ausfahren und gegenüber hat ein anderer Verkehrsteilnehmer genau das gleiche Vorhaben – somit treffen sich die beiden Fahrzeuge mittig auf der Fahrspur des Parkplatzes. Beide Fahrzeuglenker sind zu gleichen Teilen für die Entstehung des Unfalls verantwortlich, die Haftungsquote liegt bei 50:50 – jeder hat die Hälfte des Schadens des Unfallgegners zu tragen. Sie haben eine Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbstbeteiligung.

Von der Haftpflichtversicherung werden die anfallenden Kosten nur analog der Haftungsquote von 50:50 übernommen, somit verbleiben bei einer identischen Schadensumme von 7.925,00 Euro also 3.962,50 Euro bei Ihnen. Die Haftpflicht übernimmt also exakt 50 Prozent des Schadens Ihres Mandanten.

Da die Vollkaskoversicherung Sachverständigenkosten, merkantile Wertminderung, Mietwagen und Nebenkosten nicht übernimmt, müssen Sie 2.025,00 Euro des Schadens selbst tragen. Somit werden in diesem Beispiel 71,92 Prozent des Schadens durch die Vollkasko übernommen.

Abrechnung mit Quotenvorrecht

Beim Quotenvorrecht wird zwischen quotenbevorrechtigten Ansprüchen, die in der Abrechnung voll ersetzt werden, und nicht quotenbevorrechtigten Ansprüchen unterschieden, welche nur in Höhe der jeweiligen Haftungsquote berücksichtigt werden.

Quotenbevorrechtige Ansprüche sind:

  • Reparaturkosten
  • Selbstbehalt aus Reparaturkosten
  • Sachverständigenkosten (wenn eigenständig beauftragt)
  • Abschleppkosten
  • Wertminderung

Nicht quotenbevorrechtigte Ansprüche sind:

  • Mietwagenkosten
  • Nutzungentschädigung
  • Kasko-Rückstufungsschaden
  • Nebenkostenpauschale

Bei der Abrechnung nach dem Quotenvorrecht wird zuerst die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen der ermittelten Quote berücksichtigt. Die Haftpflicht des Unfallgegners muss für alle Schadenpositionen in Höhe der Quote zahlen.

Danach muss die eigene Vollkaskoversicherung die quotenbevorrechtigten Ansprüche ohne Abzug der Selbstbeteiligung bis zu der Summe, welche die Kasko ohnehin hätte zahlen müssen, auffüllen. In unserem Beispiel wären das 5.700,00 Euro.

Bei einer Abrechnung mit Berücksichtigung des Quotenvorteils müssen Sie nur noch 312,50 Euro des Schadens von 7.925,00 Euro aus eigener Tasche übernehmen, gut 96 Prozent werden durch die beteiligten Versicherungen erstattet.

Zusätzlich muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den durch die Inanspruchnahme der Vollkasko entstehenden Rabattverlust in Höhe der jeweiligen Haftungsquote ausgleichen. Die Rückstufung in der Haftpflicht bleibt allerdings bestehen.

Das Quotenvorrecht stellt somit sicher, dass Sie als Versicherungsnehmer in (annähernd) vollem Umfang entschädigt wird. Somit werden Ihre finanziellen Interessen geschützt und vermieden, dass Sie auf einem (größeren) Teil der Kosten sitzen bleiben. Mit dieser Regulierungsoption sparen Sie bares Geld.

Wichtig ist dabei, dass Sie uns als Ihr Versicherungsmakler frühzeitig in die Schadenregulierung einbinden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?
Einfach anrufen oder eine e-mail schreiben.
Ihr
Wolfgang Ruch

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