Die Riester-Rente, benannt nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Walter Riester, war das Kernelement des Altersvermögensgesetzes (AVmG), welches 2001 verabschiedet wurde und ab 2002 den Startschuss zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bildete.
In den letzten fast 25 Jahren gab es viel Kritik an diesem Bürokratiemonster.
Jetzt möchte der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, eine neue zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge erschaffen. Startpunkt soll der 1.1.2026 sein (wenn die neue Regierung dieses Modell dann auch noch gut findet…)
Die aktuellen Eckpunkte dieser Altersvorsorgeförderung sehen wie folgt aus:
1. Private Altersvorsorge: Wahlfreiheit der Produkte:
Verbraucher sollen künftig zwischen zwei Kategorien staatlich geförderter Produkte wählen: Versicherungsprodukte mit Beitragsgarantien und das Altersvorsorgedepot ohne Garantie.
a. Versicherungsbasierte Produkte mit Garantien (100 % oder 80 % des Beitrags). Diese Produkte bieten mehr Sicherheit (als das geplante Altersvorsorgedepot) und sind vergleichbar mit bisherigen Riester-Verträgen. Riester-Produkte bieten eine 100 % Beitragsgarantie, was in Zeiten von Marktrückgängen problematisch sein kann. Die Sicherheit führt zu einer geringeren Performance der Produkte.
b. Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie: Keine Garantie (0 %), aber höhere Chancen auf Rendite. Anleger können nach eigenem Risikoprofil investieren. Das Altersvorsorgedepot bietet die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Anlage mit Zulagen und steuerlicher Förderung.
Ab jetzt beziehen sich alle Informationen auf das Altersvorsorgedepot:
2. Zielsetzung des Altersvorsorgedepots:
Förderung der privaten, staatlich unterstützten Altersvorsorge durch eine verstärkte Beteiligung am Kapitalmarkt. Ziel ist es, die Kapitalmarktkultur in Deutschland zu stärken und langfristigen Vermögensaufbau zu fördern, da bisher viele Menschen in Deutschland den Kapitalmarkt meiden.
3. Staatliche Förderung:
a. Eigenbeiträge: Für jeden eingezahlten Euro gibt der Staat 20 Cent dazu, bis zu einem maximalen Eigenbeitrag von 3.000 Euro pro Jahr.
b. Mindestanforderung: Mindestens 120 Euro jährlicher Eigenbeitrag ist erforderlich, um die staatliche Förderung zu erhalten.
c. Kinderzulage: Sparer mit Kindern erhalten eine zusätzliche Zulage von 25 % pro eingezahltem Euro, bis zu einem maximalen Eigenbeitrag von 1.200 Euro pro Jahr pro Kind. Also maximal 300 Euro Förderung pro Kind.
d. Berufseinsteiger unter 25 Jahre können bis zu 3 Jahren von 200 Euro Berufseinsteigerbonus profitieren.
e. Der Kreis der Förderberechtigten soll im Vergleich zur Riester-Förderung unverändert bleiben. Also keine Selbständigen.
4. Referenzdepot:
Für diejenigen, die sich weniger mit der Auswahl von Finanzprodukten beschäftigen möchten, gibt es ein Referenzdepot, das professionell verwaltet wird und nach dem Lebenszyklusmodell aus Fonds zusammengestellt wird.
5. Investmentmöglichkeiten:
a. Investitionen sind in positiv gelistete Anlageklassen wie ETFs, Anleihen und Einzelaktien möglich.
b. Risikoreichere Anlageklassen wie Kryptowährungen, kurzfristige Optionsscheine oder spekulative Finanzprodukte sind ausgeschlossen.
6. Vergleichsplattform:
Eine Vergleichsplattform wird eingeführt, um Transparenz über die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte zu schaffen und den Bürgern die Auswahl zu erleichtern.
7. Steuerliche Behandlung:
Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, was die Erträge über die Jahre wachsen lässt und den Zinseszins-Effekt begünstigt.
8. Flexibilität in der Auszahlungsphase:
Es gibt Wahlfreiheit zwischen einer lebenslangen Rente oder einem Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentung. Verschiedene Verträge sollen zusammengelegt werden können.
9. Entnahmebeschränkungen:
Das Altersvorsorgedepot ist kein zusätzliches Sparprodukt, mit dem man sich vorzeitig eine Reise oder Ähnliches finanzieren kann. Die Entnahme erfolgt erst ab Renteneintritt.
10. Reform der gesetzlichen Rente:
Die Reform des Altersvorsorgedepots steht im Zusammenhang mit den Herausforderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In einer alternden Gesellschaft wird das umlagefinanzierte System zukünftig weniger Einzahler haben, während die Anzahl der Rentenempfänger steigt.
11. Langfristige Strategie der Regierung:
Die Bundesregierung plant, durch das Generationenkapital jedes Jahr 12 Milliarden Euro am Kapitalmarkt anzulegen, um langfristig den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren.
12. Reform der betrieblichen Altersvorsorge:
Es wird mehr Freiheiten bei der Kapitalanlage in der betrieblichen Altersvorsorge geben. Risikokapitalanlagen und flexiblere Deckungsvorschriften sollen höhere Renditen ermöglichen.
13. Rolle der finanziellen Bildung:
a. Die Bundesregierung erkennt, dass viele Menschen in Deutschland noch eine Skepsis gegenüber Aktien und Kapitalmärkten haben. Maßnahmen zur finanziellen Bildung sollen das Bewusstsein für die Vorteile von Kapitalmarktinvestitionen fördern.
b. Positiver gesellschaftlicher Nebeneffekt: Durch die stärkere Beteiligung am Kapitalmarkt und den Erfolg von Unternehmen wird auch die Einstellung der Menschen zur Wirtschaft verbessert. Bürger profitieren direkt von der wirtschaftlichen Entwicklung und haben ein größeres Verständnis für die Bedeutung von wirtschaftlichem Erfolg.
14. Zeitplan und Einführung:
Zitat Christian Lindner: „Ich hoffe, dass es nur noch eine Frage von Stunden, Tagen, wenigen Wochen ist, bis der Deutsche Bundestag sich mit dem Gesetzentwurf beschäftigen kann“. Die Reform soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, da die Vergleichsplattform und die Markteinführung der Produkte einige Vorlaufzeit benötigen.