Verkehrsunfall und wie weiter???

Heute muss ein verzwickter Tag sein. Schon um 9.00 Uhr erreichte mich der 3. Kunde, der an diesem Morgen einen PKW Auffahrunfall hatte und fragte, wie er jetzt vorgehen sollte. Daher einmal eine Zusammenfassung / Empfehlung für alle:

Wenn es kracht, ist es meistens schon zu spät, sich Gedanken zu machen. Daher sollte man sich einen „Schlachtplan“ oder eine Handlungsanweisung vorher überlegen und ggf. diesen Blogbeitrag ausdrucken und ins Handschuhfach legen.

a)      Kleinschaden: Es kracht und auf den ersten Blick sind Sie sich sicher, dass war ihre eigene Schuld (z.B. dem Vordermann im Stau raufgefahren) Hier braucht man kein großes Gezeter zu fabrizieren. Polizei wird auch nicht benötigt (wenn der Unfallgegner dies nicht ausdrücklich wünscht). Tauschen Sie ihre Kontaktdaten aus, machen Sie wenn möglich ein paar Bilder von der Unfallstelle und vom Schaden und wenn sich beide einig sind, fahren sie in Ruhe weiter ihres Weges.

Auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis vor Ort unterschreiben!!!

Anschließend kurze Info per e-mail oder Telefon an mich mit einer Zusammenfassung, was passiert ist und dann melde ich das Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese setzt sich mit dem Unfallgegner in Verbindung und reguliert den Schaden (und prüft die Schuldfrage). Sie haben damit nichts mehr zu tun. Sollte es sich nur um einen kleinen Schaden handeln, können Sie nach Abschluss der Regulierung der Versicherung die Schadenkosten erstatten und werden dann nicht hochgestuft. War die Regulierung etwas teurer, erfolgt im nächsten Jahr die Hochstufung in der SF-Klasse.

Sind Sie sich sicher, dass bei dem Schaden der Unfallgegner schuld ist (z.B. weil dieser Ihnen an der roten Ampel hinten draufgefahren ist), dann sollten Sie die Polizei rufen, um den Unfall aufzunehmen und entsprechend aktenkundig die Schuldfrage festzuhalten. Dann kann es später zu keinen Überraschungen kommen.

Handelt es sich bei dem Unfallgegner um ein ausländisches Kfz oder gibt es vor Ort Stress mit dem Unfallgegner, immer die Polizei rufen.

b)      Erheblicher Sachschaden und / oder Personenschaden: Sollte es kräftiger rumsen oder eine Person körperlich geschädigt worden sein, natürlich zuerst den Rettungsdienst rufen und dann auch immer die Polizei. Die nimmt den Schaden auf und es gibt somit eine schriftliche Unfalldarstellung, die später im Streitfall herangezogen werden kann. Anschließend natürlich auch Info an mich.

Weiteres Vorgehen: Auf keinen Fall einfach den Schaden von sich aus reparieren lassen. Die Versicherung des Unfallgegners muss sich von dem Schadensausmaß überzeugen können und ggf. einen Sachverständigen einschalten. Ist dann das Fahrzeug bereits repariert, ist das sehr problematisch. Daher als ersten Schritt in die Werkstatt ihres Vertrauens fahren und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Diesen reichen wir dann bei der Versicherung ein und bitten um Reparaturfreigabe. Das gleiche Prozedere haben wir auch, wenn sie selber am Unfall schuld wahren und den Wagen über die Vollkasko reparieren lassen wollen. Immer erst Kostenvoranschlag oder bei erheblicher Beschädigung ggf. Gutachten (wird von Versicherung beauftragt) erstellen lassen und Info an mich als Ihr Versicherungsmakler.

Übrigens: Handelte es sich bei der Fahrt um einen Weg zur Arbeit oder nach Hause können eventuell Kosten steuerlich geltend gemacht werden. War es eine Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug, dann haftet der Arbeitgeber komplett für den Schaden!

Ich kümmere mich als Ihr Versicherungsmakler um den Schaden und begleite die Abwicklung durch die Versicherung in Ihrem Interesse.

Ich wünsche eine schadenfreie Zeit.

Ihr
Wolfgang Ruch

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